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Sicherstellung personenzentrierter Leistungen der Eingliederungshilfe - Die Leistungsvereinbarung nach § 125 Abs. 2 SGB IX vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Vertragsrecht der Sozialhilfe

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Das Bundesteilhabegesetz verlangt einen Paradigmenwechsel der Eingliederungshilfe. Die Institutionenzentrierung der Leistungen soll durch Personenzentrierung ersetzt werden. Der Schlüssel zu dieser fundamentalen Veränderung liegt im Recht der Verträge, die die Träger der Eingliederungshilfe mit den Leistungserbringern schließen. Rosenows Untersuchung zeigt, dass und wie institutionenzentrierte Strukturen leistungsvereinbarungsrechtlich konstruiert und später gegen die Reformen der 1990er Jahre abgesichert wurden. Ein Schwerpunkt seiner Untersuchung liegt auf der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Leistungsvereinbarungsrecht der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe, die - so sein Ergebnis - bis 2018 der anstaltlichen Denktradition verhaftet blieb und so maßgeblich dazu betrug, dass die Reformen des Sozialhilferechts der 1990er-Jahre in der Praxis unterlaufen werden konnten. Im letzten Teil untersucht der Autor das Leistungsvereinbarungsrecht der reformierten Eingliederungshilfe. Dabei gilt sein zentrales Interesse der Frage, welche Bedingungen Leistungsvereinbarungen erfüllen müssen, um die Voraussetzungen für personenzentrierte Leistungen der Eingliederungshilfe zu schaffen - wie
95 SGB IX es verlangt.

Info autore

Roland Rosenow ist Professor für Recht der Sozialen Sicherung an der Katholischen Hochschule Freiburg. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu sozial- und betreuungsrechtlichen Themen. Schwerpunkte seiner rechtswissenschaftlichen Interessen sind das Recht der Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen und das Recht der wirtschaftlichen Existenzsicherung.

Riassunto

Das Bundesteilhabegesetz verlangt einen Paradigmenwechsel der Eingliederungshilfe. Die Institutionenzentrierung der Leistungen soll durch Personenzentrierung ersetzt werden. Der Schlüssel zu dieser fundamentalen Veränderung liegt im Recht der Verträge, die die Träger der Eingliederungshilfe mit den Leistungserbringern schließen. Rosenows Untersuchung zeigt, dass und wie institutionenzentrierte Strukturen leistungsvereinbarungsrechtlich konstruiert und später gegen die Reformen der 1990er Jahre abgesichert wurden. Ein Schwerpunkt seiner Untersuchung liegt auf der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Leistungsvereinbarungsrecht der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe, die - so sein Ergebnis - bis 2018 der anstaltlichen Denktradition verhaftet blieb und so maßgeblich dazu betrug, dass die Reformen des Sozialhilferechts der 1990er-Jahre in der Praxis unterlaufen werden konnten. Im letzten Teil untersucht der Autor das Leistungsvereinbarungsrecht der reformierten Eingliederungshilfe. Dabei gilt sein zentrales Interesse der Frage, welche Bedingungen Leistungsvereinbarungen erfüllen müssen, um die Voraussetzungen für personenzentrierte Leistungen der Eingliederungshilfe zu schaffen - wie § 95 SGB IX es verlangt.

Dettagli sul prodotto

Autori Roland Rosenow
Editore Lambertus-Verlag
 
Lingue Tedesco
Formato Tascabile
Pubblicazione 20.10.2025
 
EAN 9783784138350
ISBN 978-3-7841-3835-0
Pagine 690
Dimensioni 151 mm x 40 mm x 210 mm
Peso 957 g
Categorie Scienze umane, arte, musica > Pedagogia > Pedagogia sociale, assistenza sociale

Sozialpädagogik, Sozialrecht, Jugend, Kinder- und Jugendhilfe, Sozialrecht und Medizinrecht, SGB VIII, Eingliederungshilfe, SGB IX, Einzelfallhilfe

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