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Das Bürgerliche Recht enthält zahlreiche Regelungsinstrumente zum Schutz der rechtsgeschäftlichen Entscheidungsfreiheit im Vorfeld des Vertragsschlusses. Die Rechtsfigur des sog. Gebots fairen Verhandelns bildet dabei den neuesten Anwärter auf einen Platz im etablierten Schutzsystem. Potenziell bedeutsam ist dies für das gesamte Zivil- und Schuldvertragsrecht und für eine Vielzahl von Vertragstypen.
Dogmatisch handelt es sich - ungeachtet der streitbaren Bezeichnung - um die konsequente Auslegung und Anwendung des vorvertraglichen Pflichtenprogramms (
241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB) in Bezug auf Willensbeeinträchtigungen abseits von Täuschung, Informations- und Aufklärungspflichtverletzung, aber auch Drohung. Dadurch schließt die Rechtsfigur eine dogmatische Lücke, indem sie die culpa in contrahendo ergänzend zur klassischen Informations- und Erklärungshaftung auch für nicht-informationsbezogene, drohungsähnliche Willensstörungen instrumentalisiert. Hergebrachte Kontrollmechanismen wie die Drohungsanfechtung, Umstandssittenwidrigkeit oder Verbraucherwiderrufsrechte konnten insoweit nicht zufriedenstellend Abhilfe leisten, ohne dabei überstrapaziert zu werden.
Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2025 der Rechtsabteilung der Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim ausgezeichnet.
Sommario
1 Problemaufriss
2 Untersuchungsgegenstand und Erkenntnisinteresse
3 Gang der Untersuchung
Erster Teil. Allgemeine Theorie und Dogmatik
4 Dogmatik der rechtsgeschäftlichen Entscheidungsfreiheit
5 Materialisierung der Vertragsfreiheit
6 Grundlinien eines Vertragskontrollmodells bei gestörter Entscheidungsfreiheit
7 Implikationen für die Figur des Gebots fairen Verhandelns
Zweiter Teil: Die Figur des Gebots des fairen Verhandelns als Fall der vorvertraglichen Haftung
8 Ausgangspunkte und Entwicklungsprozess
9 Das Gebot fairen Verhandelns in der rechtswissenschaftlichen Betrachtung
10 Das etablierte Reglungssystem zum Schutz des vorvertraglichen Entscheidungsprozesses
11 Verbleibende Fragen zur Normenkonkurrenz und Systemkonformität
12 Eingliederung in die Regelungssystematik der vorvertaglichen Haftung
13 Tatbestands- und Maßstabsbildung beim Gebot fairen Verhandelns
14 Verbleibende Anwendungs- und Haftungsfragen
Dritter Teil: Schlussbetrachtung
15 Resümee und Ausblick
16 Zusammenfassung und Ergebnisse
Info autore
Geboren 1994; Studium der Rechtswissenschaften und des Kombinationsstudiengangs Unternehmensjurist (LL.B.) an der Universität Mannheim; 2020 Erste Juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rhetorik und Europäische Rechtsgeschichte der Universität Mannheim; 2024 Promotion; Rechtsreferendariat am OLG Karlsruhe.