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Prozessökonomie - Theorie und Methodik effizienter Rechtserkenntnis im Verwaltungsprozess

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Die Prozessökonomie ist ein in der Rechtspraxis gut etablierter, zur Verfahrensmaxime erklärter Auslegungstopos des Rechts. Verschlagwortet als Verfahrensoptimierung zählt sie zu den Qualitätsmerkmalen der Rechtsprechung, tritt in ihrer Verwendung allerdings zufällig, konturlos, heuristisch in Erscheinung: mal als prozessualer Schlüsselbegriff, mal als Tapetentür oder nichttragende Reservebegründung. Kritiker erkennen in ihr eine Strategie der Rechtsschutzverweigerung, die sich auch in der Gesetzgebung rechtsstaatlich verdächtig mache. Ihre Illegalisierung setzt die seit jeher bestehenden Reserven gegenüber der Berücksichtigung fiskalischer Interessen in der Rechtsanwendung fort.In diesem Spannungsfeld steht diese Abhandlung. Sie will das Verhältnis von Rechtsschutzeffizienz und -effektivität ausgehend von einer Positionsbestimmung der Effizienz im Recht als Rechtsprinzip klären, um aus diesem begriffstheoretischen Rahmen die Methodik ökonomischer Steuerung im Prozessrecht zu entwickeln.

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