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Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Lücke einer fehlenden Definition des Vermögensgegenstandsbegriffs unter Bezugnahme auf die Theorie der Verfügungsrechte zu schließen und auf Basis eines bedingt-normativen Ansatzes einen konzeptionellen Rahmen für die Bilanzierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände in der österreichischen Rechnungslegung abzuleiten. Die Forschungsarbeit stellt dabei einen Streifzug sowohl durch die Entwicklung des nationalen Rechnungslegungsrechts als auch durch die Rechnungslegungsforschung als Forschungsdisziplin dar.
Sommario
Einleitung.- Die Verortung der UGB-Rechnungslegung und des Begriffs des Vermögensgegenstands
im Spannungsfeld von Gläubigerschutz und Informationsfunktion.- Synoptische Darstellung relevanter Bilanzierungsgrundlagen ausgewählter historischer Bilanzauffassungen in der deutschsprachigen Rechnungslegungsgeschichte.- Die (Nicht-)Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens.- Deduktion eines Normierungsvorschlags für den Begriff des Vermögensgegenstands und seine Verortung in der UGB-Rechnungslegung.- Zusammenfassung und Ausblick.
Info autore
Ass.-Prof. Dr. Vera Schiemer-Haberl, StB/WP ist Assistenzprofessorin am Institut für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung an der Johannes Kepler Universität Linz sowie Partnerin in einer mittelständischen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in der nationalen und internationalen Rechnungslegung.
Riassunto
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Lücke einer fehlenden Definition des Vermögensgegenstandsbegriffs unter Bezugnahme auf die Theorie der Verfügungsrechte zu schließen und auf Basis eines bedingt-normativen Ansatzes einen konzeptionellen Rahmen für die Bilanzierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände in der österreichischen Rechnungslegung abzuleiten. Die Forschungsarbeit stellt dabei einen Streifzug sowohl durch die Entwicklung des nationalen Rechnungslegungsrechts als auch durch die Rechnungslegungsforschung als Forschungsdisziplin dar.