Ulteriori informazioni
Wahlsysteme mit integrierter Stichwahl lassen den für separate Stichwahlen erforderlichen zweiten Urnengang entfallen. Stattdessen erhält jeder Wähler mehrere Präferenzstimmen, die er bei einem einzigen Urnengang abgibt. Erreicht nach Auszählung der Erstpräferenzstimmen kein Kandidat die absolute Mehrheit, werden in weiteren Zählrunden (sukzessive) die stimmenschwächsten Kandidaten ausgeschlossen und nachfolgende Präferenzstimmen den verbliebenen Kandidaten gutgeschrieben, bis einer von ihnen die absolute Mehrheit erreicht. Der Verfasser untersucht anhand ausländischer Modelle, ob der Gesetzgeber in Brandenburg die Bürgermeister und Landräte nach dieser Methode wählen lassen kann. Eine solche Wahlrechtsreform erweist sich als mit Grundgesetz und Landesverfassung vereinbar. Integrierte Stichwahlen können auch zeitgleich mit anderen Wahlen stattfinden. Zumindest grundsätzlich verfassungswidrig ist jedoch ein Gesetz, nach dem jede Kommune in Brandenburg selbst entscheidet, ob ihr Bürgermeister bzw. Landrat in separater oder integrierter Stichwahl bestimmt wird.
Sommario
GutachtenauftragA. Verfassungsmäßigkeit der Einführung einer integrierten StichwahlBestandsaufnahmen - Verfassungsrechtliche Beurteilung der integrierten StichwahlB. Verfassungsmäßigkeit der Durchführung integrierter Stichwahlen zeitgleich mit anderen WahlenStaatspraxis - Rechtsprechung und Schrifttum - Verfassungsrechtliche BeurteilungC. Verfassungswidrigkeit einer kommunalen Option für die integrierte StichwahlGrundsatz der Gleichheit der Wahl - Grundsatz der Chancengleichheit - Vorbehalt des Gesetzes
Info autore
Studium der Rechtswissenschaften in Münster und Sheffield (UK); Erste juristische Prüfung 2015; wissenschaftliche(r) Hilfskraft bzw. Mitarbeiter am Kommunalwissenschaftlichen Institut (Prof. Dr. J. Oebbecke) und am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verfassungstheorie (Prof. Dr. O. Lepsius) in Münster; Promotion 2019 ebd.; Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung und der Studienstiftung des deutschen Volkes; Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Hamm; Zweites juristisches Staatsexamen 2021; Rechtsanwalt 2022; Referent beim Parlamentarischen Beratungsdienst des Landtags Brandenburg seit 2022.
Relazione
»Mit dieser interessanten und lesenswerten Untersuchung hat der Autor die Diskussion über die Wahl des geeigneten Systems für die Direktwahl von Hauptverwaltungsbeamten um ein interessantes Modell erweitert. Das Gutachten bezieht sich nur auf die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der 'integrierten Stichwahl'. Ob dieses Modell künftig in Brandenburg oder anderswo verwirklicht wird, entscheiden allein die Landesgesetzgeber. Diese sollten sich dabei allerdings nicht zu sehr vom Blick auf eine (vermeintlich zu) niedrige Wahlbeteiligung in der zweiten Runde leiten lassen. Die Wahlbeteiligung ist kein tragfähiger Indikator für die Überzeugungskraft eines Wahlsystems.« Dr. Klaus Ritgen, in: Der Landkreis, 9/2025