Ulteriori informazioni
Diese Arbeit widmet sich dem internen Whistleblowing im privaten Sektor und dem Hinweisgeberschutzgesetz. Ziele sind eine kritische Auseinandersetzung mit dem Gesetz und Empfehlungen für Unternehmen zur rechtskonformen und effektiven Einrichtung von Hinweisgebersystemen. Schwerpunkt neben der rechtlichen Lage ist die Herausarbeitung und Bewertung von zahlreichen Faktoren, die hinweisgebende Personen im Rahmen ihres Whistleblowing-Prozesses beeinflussen können. Dafür werden verschiedene Studien ausgewertet und herangezogen. Anhand dieser Faktoren nimmt die Arbeit die kritische Würdigung des Hinweisgeberschutzgesetzes vor und gibt den Unternehmensverantwortlichen Empfehlungen für die bestmögliche Einrichtung oder Verbesserung ihrer Meldekanälen.
Die AutorinKimberly Erlebach ist Volljuristin und war von 2017 bis 2023 Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug von Herrn Prof. Dr. Kai-D. Bussmann.
Sommario
Einleitung.- Grundlagen des Whistleblowings.- Rechtliche Lage.- Internes Whistleblowing im privaten Sektor.- Zusammenführung und Diskussion der Erkenntnisse.- Möglichkeiten und Grenzen eines gesetzlichen Schutzes hinweis gebender Personen und implementierter Hinweisgebe.
Info autore
Kimberly Erlebach ist Volljuristin und war von 2017 bis 2023 Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug von Herrn Prof. Dr. Kai-D. Bussmann.
Riassunto
Diese Arbeit widmet sich dem internen Whistleblowing im privaten Sektor und dem Hinweisgeberschutzgesetz. Ziele sind eine kritische Auseinandersetzung mit dem Gesetz und Empfehlungen für Unternehmen zur rechtskonformen und effektiven Einrichtung von Hinweisgebersystemen. Schwerpunkt neben der rechtlichen Lage ist die Herausarbeitung und Bewertung von zahlreichen Faktoren, die hinweisgebende Personen im Rahmen ihres Whistleblowing-Prozesses beeinflussen können. Dafür werden verschiedene Studien ausgewertet und herangezogen. Anhand dieser Faktoren nimmt die Arbeit die kritische Würdigung des Hinweisgeberschutzgesetzes vor und gibt den Unternehmensverantwortlichen Empfehlungen für die bestmögliche Einrichtung oder Verbesserung ihrer Meldekanälen.