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Die Festsetzung des Bezugsverhältnisses bei Bezugsrechtskapitalerhöhungen ist mit erheblicher Rechtsunsicherheit verbunden. Ausgangspunkt der Problematik ist der Umstand, dass sich in den allermeisten Kapitalerhöhungsfällen die Neuaktienzahl mangels Vervielfachung der Altaktienzahl nicht durch letztere teilen lässt. In diesen Fällen entsteht rechnerisch ein Bezugsverhältnis, das Bezugsrechte auf Bruchteile von Aktien gewährt. Die Arbeit strebt die Beseitigung der damit verbundenen Rechtsunsicherheit an und unterzieht zu diesem Zweck die rechtlichen und abwicklungstechnischen Implikationen von Bezugsrechten auf Bruchteile von Aktien einer ganzheitlichen Analyse. Hierbei werden die zentralen Streit- und Zweifelsfragen aufgeworfen und unter Berücksichtigung der Aktionärs- und Gesellschaftsperspektive sowie rechtsvergleichender Erkenntnisse zu den moderneren britischen Parallelregelungen sukzessive beantwortet.
Sommario
1. Die Kapitalerhöhung - Geschichte der Moderation eines GerechtigkeitskonfliktsDer innergesellschaftliche Konflikt - Das Regelungsinstrument der Entscheidungskompetenz - Das Regelungsinstrument des gesetzlichen Bezugsrechts - Das Regelungsinstrument der Mehrheitserfordernisse - Schlussfolgerungen2. Das BezugsverhältnisKonfliktfortsetzung trotz Idealfall - Terminologie der beiden Problemfelder3. Das BruchteilsbezugsverhältnisRegelungsgehalt des
186 Abs. 1 Satz 1 AktG - Inhaltliche Kontrolle4. Das glatte BezugsverhältnisDefinition - Die Nachteile des krummen Bezugsverhältnisses - Pflicht zur Festsetzung eines glatten Bezugsverhältnisses5. Das geglättete BezugsverhältnisGrundlagen - Unterbezugsglättung - Kollisionsbezugsglättung - Alternative Maßnahmen6. RechtsschutzKonkrete Festsetzung im Kapitalerhöhungsbeschluss - Abstrakte Festlegung im Kapitalerhöhungsbeschluss - Fazit7. Das Bezugsverhältnis im Vereinigten KönigreichZiel und Gegenstand des Rechtsvergleichs - Länderbericht Vereinigtes Königreich - Tertium comparationis - Ergebnis
Info autore
Niklas Joser studierte Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der École de Droit de la Sorbonne in Paris. Im Anschluss an die erste juristische Staatsprüfung war er promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei internationalen Wirtschaftskanzleien in München tätig. Seine Dissertation verfasste er am Institut für Wirtschaftsrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit Forschungsaufenthalt an der Dickson Poon School of Law des King's College London. Im Mai 2024 trat er am Oberlandesgericht Frankfurt am Main in den juristischen Vorbereitungsdienst ein.