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In Deutschland existiert weder eine gesetzliche Grundlage noch eine einheitliche höchstrichterliche Rechtsprechung bezüglich der möglichen Regelungsreichweite über den Tod hinausgehender Vollmachten. Die Arbeit zeigt zunächst das Spannungsfeld zwischen der effektiven und umfassenden Verwirklichung des Erblasserwillens und der Vermeidung des Konterkarierens erbrechtlicher Schutzvorschriften zugunsten der Erben auf. Zentraler Gegenstand der nachfolgenden Untersuchung bildet sodann die mögliche Reichweite trans- und postmortaler Erblasservollmachten im deutschen Recht. Dabei wird ein umfassender Kriterienkatalog entwickelt, aus dem sich ergibt, inwieweit Erblasservollmachten zulässigerweise neben letztwilligen Verfügungen stehen können. Außerdem wird untersucht, inwieweit die nach deutschem Recht zulässig ausgestalteten trans- und postmortalen Vollmachten im europäischen Ausland, am Beispiel von Spanien, anerkannt werden.
Sommario
EinführungBedeutung trans- und postmortaler Vollmachten - Zielsetzung und Gang der Untersuchung1. Die Regelungssystematik der Vollmacht in DeutschlandDer Weg zu BGB und Código Civil - Länderüberblick Deutschland2. Trans- und postmortale Vollmachten als erbrechtliches Gestaltungsmittel im deutschen RechtVerhältnis der Erblasservollmacht zu anderen erbrechtlichen Instrumenten - Potenzielle Reichweite über den Tod hinausgehender Vollmachten - Innenverhältnis/Grundverhältnis - Erlöschen der Vollmacht - Fazit und Gestaltungsempfehlung3. Akzeptanz über den Tod hinausgehender Vollmachten in SpanienLänderüberblick Spanien - Kollisionsrechtliche Anknüpfung trans- und postmortaler Vollmachten - Akzeptanz einer deutschen trans- oder postmortalen Vollmacht in Spanien - Besonderheiten und alternative Gestaltungsmöglichkeiten - Ergebnis4. Schlusswort
Info autore
Georg Josef Rohr studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg und legte die Erste juristische Staatsprüfung im Jahr 2019 ab. Von Oktober 2022 bis November 2024 absolvierte er sein Referendariat am Oberlandesgericht in Bamberg.