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Das Römische Recht, mit Vorläufern aus der Königszeit im Zeitalter der Republik entstanden, fand seine volle Ausprägung in der Zeit des Prinzipats. Für die schriftliche Überlieferung ist die Kodifikation Justinians im 6. Jh. n. Chr. zentral: Codex, Digesten und Institutionen, das später sogenannte Corpus Iuris Civilis. Das Zivilrecht als Kern des Römischen Rechts ist hier mit dem Personenrecht, dem Schuld- und Sachenrecht sowie dem Erbrecht enthalten. Das Römische Recht ist eine der großen Kulturleistungen der Antike und wurde zum Fundament für die Rechtsentwicklung in Europa - bis in unsere Zeit. Cosima Möller schreibt einen Überblick über die Systematik des Römischen Rechts vor dem Hintergrund seiner historischen Entwicklung und der dort wirksamen philosophischen Einflüsse, und zeigt dessen Bedeutung für die Rechtsentwicklung der Neuzeit auf - bis zum Bürgerlichen Gesetzbuch von 1900.
Info autore
Dr. Cosima Möller, geboren 1962, ist Professorin für Bürgerliches Recht und Römisches Recht an der Freien Universität Berlin. Ihre Forschungsgebiete sind das römische Privatrecht, historisch und dogmatisch, Privatrechtsgeschichte des 19. Jahrhunderts sowie im Zivilrecht Verbraucherkreditrecht und Sachenrecht.
Riassunto
Das Römische Recht, mit Vorläufern aus der Königszeit im Zeitalter der Republik entstanden, fand seine volle Ausprägung in der Zeit des Prinzipats. Für die schriftliche Überlieferung ist die Kodifikation Justinians im 6. Jh. n. Chr. zentral: Codex, Digesten und Institutionen, das später sogenannte Corpus Iuris Civilis. Das Zivilrecht als Kern des Römischen Rechts ist hier mit dem Personenrecht, dem Schuld- und Sachenrecht sowie dem Erbrecht enthalten. Das Römische Recht ist eine der großen Kulturleistungen der Antike und wurde zum Fundament für die Rechtsentwicklung in Europa – bis in unsere Zeit. Cosima Möller schreibt einen Überblick über die Systematik des Römischen Rechts vor dem Hintergrund seiner historischen Entwicklung und der dort wirksamen philosophischen Einflüsse, und zeigt dessen Bedeutung für die Rechtsentwicklung der Neuzeit auf – bis zum Bürgerlichen Gesetzbuch von 1900.