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Die Arbeit untersucht die uneinheitliche Rechtslage der Veräußerungsgewinnbesteuerung im privaten Bereich. Während Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen stets besteuert werden, bleiben Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien und anderen Wirtschaftsgütern - vorbehaltlich einer Spekulationsbesteuerung - steuerfrei. Die Belastungsgrundentscheidung im EStG unterscheidet damit nicht mehr den unternehmerischen und den privaten Bereich, sondern nun auch innerhalb des privaten Bereichs unterschiedliche Veräußerungsgewinne. Der Dualismus innerhalb der Veräußerungsgewinnbesteuerung wird mit
22 Nr. 2, 23 Abs. 1 EStG zudem nicht folgerichtig umgesetzt. Diese Ungleichbehandlung ist dabei mangels eines besonderen sachlichen Grundes verfassungswidrig. Den Befund nimmt die Arbeit zum Anlass, einen neuen, verfassungskonformen sowie monistischen Einkommensbegriff zu entwickeln und einen konkreten Vorschlag zur Reform der Veräußerungsgewinnbesteuerung im privaten Bereich zu unterbreiten.
Sommario
EinleitungReformbedarf und politisches Umfeld1. Einkommen im EStGFinanzwissenschaftliche Grundlagen des Einkommensbegriffs - Gesetzesentwicklung2. Verfassungsrechtliche Untersuchung der Veräußerungsgewinnbesteuerung im privaten BereichVerfassungsrechtlicher Maßstab - Belastungsgrundentscheidung und Umsetzung - Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zum Steuergegenstand3. Überwindung der VerfassungswidrigkeitMaßstab der Reform - Einkommenstheoretische Grundlage der Belastungsgrundentscheidung - Pragmatischer Einkommensbegriff - Zusammenfassung des neueren Einkommensbegriffs - Verfassungsmäßigkeit des neueren Einkommensbegriffs4. Implementierung des pragmatischen Einkommensbegriffs - de lege ferendaIntegration in das bestehende EStG - Änderungsvorschlag des EinkommensteuergesetzesErgebnis
Info autore
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Steuerrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg im Jahr 2021 promovierte Til Kopietz am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität. Mit dem Abschluss der Arbeit im Jahr 2023 nahm er das Rechtreferendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main auf.
Relazione
»Die in der Arbeit gewonnen Erkenntnisse sind auch für den österreichischen Rechtsbereich sehr interessant und das Werk daher sehr zu empfehlen.« Prof. Dr. Sebastian Bergmann, in: Zeitschrift für Gesellschaftsrecht und angrenzendes Steuerrecht, 7/2024