Fr. 91.00

Der Verjährungsbeginn beim Straftatbestand "Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen" (§ 298 StGB)

Tedesco · Tascabile

Spedizione di solito entro 1 a 2 settimane

Descrizione

Ulteriori informazioni

Als Zeitpunkt des Beginns der Verjährung des
298 StGB überzeugt dogmatisch allein der Zuschlag durch den Veranstalter der Ausschreibung. Die Arbeit begründet die endgültige Rechtsgutsbeeinträchtigung als Beginn der Verjährung. Sodann argumentiert sie den Wettbewerb als einzig von
298 StGB geschütztes Rechtsgut, der durch den Zuschlag end-gültig beeinträchtigt ist. Neben der Wirksamkeit des Folgevertrages sind insbesondere die Rechtsprechung des EuGH zum Verjährungsbeginn im Kartellordnungswidrigkeitenrecht, Gedanken zur tätigen Reue gem.
298 Abs. 3 StGB und Rechtssprechungsänderungen hinsichtlich des Verjährungsbeginns bei anderen strafrechtlichen Normen zentrale Argumente für die Abkehr von der Schlussrechnung als Verjährungsbeginn.

Riassunto

Als Zeitpunkt des Beginns der Verjährung des § 298 StGB überzeugt dogmatisch allein der Zuschlag durch den Veranstalter der Ausschreibung.
Die Arbeit begründet die endgültige Rechtsgutsbeeinträchtigung als Beginn der Verjährung. Sodann argumentiert sie den Wettbewerb als einzig von § 298 StGB geschütztes Rechtsgut, der durch den Zuschlag end-gültig beeinträchtigt ist.
Neben der Wirksamkeit des Folgevertrages sind insbesondere die Rechtsprechung des EuGH zum Verjährungsbeginn im Kartellordnungswidrigkeitenrecht, Gedanken zur tätigen Reue gem. § 298 Abs. 3 StGB und Rechtssprechungsänderungen hinsichtlich des Verjährungsbeginns bei anderen strafrechtlichen Normen zentrale Argumente für die Abkehr von der Schlussrechnung als Verjährungsbeginn.

Recensioni dei clienti

Per questo articolo non c'è ancora nessuna recensione. Scrivi la prima recensione e aiuta gli altri utenti a scegliere.

Scrivi una recensione

Top o flop? Scrivi la tua recensione.

Per i messaggi a CeDe.ch si prega di utilizzare il modulo di contatto.

I campi contrassegnati da * sono obbligatori.

Inviando questo modulo si accetta la nostra dichiarazione protezione dati.