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Die Gesamtverantwortung der Kollegialorgane juristischer Personen und die Haftungskonzentration durch Ressortaufteilung

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Durch das "Weltruf"-Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. II ZR 11/17) ist die organinterne Ressortaufteilung wieder in den Fokus gerückt. Doch wie und in welchen Grenzen modifiziert die vorstandsinterne Ressortaufteilung die Pflichten einzelner Vorstandsmitglieder? Die Dissertation identifiziert in der Rechtsprechung ein Begründungsdefizit für organinterne Überwachungspflichten und entwickelt hierzu ein rechtsdogmatisches Lösungsmodell. Dabei liegt ein Fokus auf dem Verhältnis zwischen dem Kollegialorgan und den einzelnen Vorstandsmitgliedern. Die Dissertation widmet sich zudem praxisrelevanten Folgefragen der Pflichtenmodifikation und untersucht den legislativen Handlungsbedarf.

Riassunto

Durch das „Weltruf“-Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. II ZR 11/17) ist die organinterne Ressortaufteilung wieder in den Fokus gerückt. Doch wie und in welchen Grenzen modifiziert die vorstandsinterne Ressortaufteilung die Pflichten einzelner Vorstandsmitglieder? Die Dissertation identifiziert in der Rechtsprechung ein Begründungsdefizit für organinterne Überwachungspflichten und entwickelt hierzu ein rechtsdogmatisches Lösungsmodell. Dabei liegt ein Fokus auf dem Verhältnis zwischen dem Kollegialorgan und den einzelnen Vorstandsmitgliedern. Die Dissertation widmet sich zudem praxisrelevanten Folgefragen der Pflichtenmodifikation und untersucht den legislativen Handlungsbedarf.

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