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Beauftragte finden sich sowohl in gesetzlich geprägten als auch zunehmend in gesetzesfreien Bereichen. In dieser Untersuchung werden die historische Entwicklung und die charakteristischen Merkmale der Bundesbeauftragten und der Beauftragten der Bundesregierung analysiert. Dabei stehen auch die Probleme, die mit dem Einsatz von Beauftragten für den demokratischen Rechtsstaat verbunden sind, im Fokus. Die meisten Beauftragten können durch ihre Informationstätigkeit lediglich faktisch das Geschehen im Staat beeinflussen. Es wird empfohlen, einerseits die Anzahl der Beauftragten zu begrenzen und andererseits besonders bedeutende Beauftragte mit mehr Befugnissen auszustatten. Eine solche Aufwertung macht eine gesetzliche Regelung der Tätigkeit der Beauftragten erforderlich. Eine verfassungsrechtliche Normierung ist nur bei Beauftragten mit herausragender Bedeutung anzustreben. Als solche sind der Beauftragte gegen Antisemitismus und der Datenschutzbeauftragte hervorzuheben.
Sommario
EinführungAnlass der Untersuchung - Gegenstand und Ziel der Untersuchung - Gang der Untersuchung1. Beauftragte im historischen KontextAußerordentliche Ämter in der Antike - Rechtsfigur des Kommissars - Rechtsfigur des Ombudsmanns - Von Kommissaren und Ombudsleuten zu Beauftragten2. Begriffliche Präzisierung und funktionale Einordnung des Beauftragten im StaatsgefügeAusgrenzung bestimmter Beauftragter - Notwendige Abgrenzung: Delegation und Mandat - Notwendige Differenzierungen zwischen den Beauftragten im Sinne von
21 GGO - Maßgebliche Zuordnung zur Gubernative? - Beauftragte mit staatsdienender Sonderstellung3. Rechtliche Analyse der Wesensmerkmale von BeauftragtenAufgaben und Pflichten - Rechte und Befugnisse - Dauer des Beauftragtenstatus - Qualifikationen des Amtsinhabers - Öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis - Kostenkriterium - Beschränkte Wirkungsmacht der Beauftragten4. Beauftragte als organisatorisch verselbstständigte HandlungseinheitBeauftragte als oberste Bundesbehörde - Beauftragte als Bundesoberbehörde - Beauftragte als Sonderbehörden - Beauftragte als angegliederte organisatorische Handlungseinheit - Entbürokratisierung durch Beauftragte5. Rechtliche Grundlage für die Errichtung der BeauftragtenÜberblick: Erlass- und Beschlussbeauftragte - Organisationsgewalt der Bundesregierung - Zugriffsrecht und Zugriffspflicht der Legislative - Spannungsverhältnis zwischen Gesetzen und Organisationsakten6. ReformmöglichkeitenMehr Entscheidungsmacht - Verstärkte demokratische Legitimation - Reduktion der Anzahl der Beauftragten - Vergesetzlichung des Beauftragtenwesens - Verfassungsrechtliche Normierung besonders bedeutsamer BeauftragterSchlussbetrachtungZusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse - Resümee
Info autore
Wibke Werner studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg. Dort belegte sie den Schwerpunktbereich ¿Politik, Regierung und Verwaltung¿. Während ihres Studiums nahm sie am Projekt ¿New York National Model United Nations¿ teil und absolvierte ein Praktikum im Europäischen Parlament in Brüssel. Von 2018 bis 2023 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Lehrprofessur für Öffentliches Recht am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht in Würzburg tätig. In diesem Rahmen arbeitete sie an dem ESF-Projekt ¿MA-Netze-DiReKT¿ mit. Zeitgleich verfasste sie ihre Dissertation. Seit April 2022 absolviert sie das Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg.