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Mit Urteil vom 10.04.2018 (1 BvL 11/14) hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften der Einheitsbewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die Arbeit untersucht die daran anschließende Grundsteuerreform auf Bundes- und Länderebene formell und materiell verfassungsrechtlich. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Beurteilung des Bundesgrundsteuerrechts aus gleichheits- (Art. 3 Abs. 1 GG) und freiheitsrechtlicher (Art 14 Abs. 1 GG) Sicht. Gewürdigt werden die verschiedenen Bewertungsverfahren, die Steuermesszahlreduktionen als auch die sog. Grundsteuer C. Es wird herausgearbeitet, dass zwar Ertragswert- (
252 ff. BewG), Vergleichswert- (
247 BewG) und Sachwertverfahren (
258 ff. BewG) - anders als auf Länderebene - verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen, gerade die Steuermesszahlreduktionen und die sog. Grundsteuer C auf Bundes- und Länderebene jedoch mit nicht unerheblichen verfassungsrechtlichen Problemen behaftet sind.
Sommario
Einführung in die ProblemstellungErster Teil: Hintergründe der Grundsteuerreform und verfassungsrechtliche Anforderungen an die Grundsteuer und deren BewertungsrechtReformausgangspunkt: Historische Bedeutung der Einheitswerte und Gründe ihrer Verfassungswidrigkeit - Reformkonsequenz: Grundkonzeptionen des Bundes- und der Landesgesetzgeber - Formell verfassungsrechtliche Anforderungen an die Grundsteuerreformgesetzgeber - Die materiell verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Grundsteuerreform - Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein verfassungsmäßiges Grundsteuerrecht auf Bundes- oder LänderebeneZweiter Teil: Das »neue« Grundsteuerrecht auf Bundesebene - verfassungsgemäße Konkretisierung steuerverfassungsrechtlicher Anforderungen?Überblick: Die Verfassungsrechtsfragen des Bundesgrundsteuerrechts - Verfassungsrechtlich zulässige objektiv leistungsfähigkeitsorientierte Belastungsentscheidung des Bundesgesetzgebers (sog. Sollertragskonzept) - Gleichheitsrechtlich zulässige Ausrichtung der Bemessungsgrundlage am Verkehrswert durch die Bewertungsverfahren als solche - Hauptfeststellungen im Sieben-Jahres-Turnus (
221 BewG) - Die Verfassungsmäßigkeit der Bewertung des Grundvermögens (
243 ff. BewG) - Vermeidung struktureller Vollzugsdefizite durch Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten - Die Steuermesszahldifferenzierungen als Gleichheitsproblem? - Gleichheitswidrigkeit der Grundsteuer C (
25 Abs. 5 GrStG) - Die freiheitsrechtliche Perspektive des
25 Abs. 5 GrStG - Zulässigkeit der Durchbrechung der Sollertragsgrenze?Resümee
Info autore
Jan Winkler studierte zwischen Oktober 2014 und Juni 2020 Rechtswissenschaften an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster. Seine Dissertation entstand während seiner Zeit am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht von Prof. Dr. Marcel Krumm, an welchem er seit September 2020 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt ist. In dieser Zeit absolvierte er begleitend einen LL.M. im Wirtschaftsrecht an der Universität Münster und bestand im Februar 2023 die Steuerberaterprüfung. Seit September 2023 ist er als Rechtsreferendar am Landgericht Münster beschäftigt.