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Das BGB von 1900 gilt einerseits als Kodifikation mit klarem "liberalem" bzw. "unsozialem" Profil. Es galt andererseits im Kaiserreich, in Weimar, während des Nationalsozialismus, in der DDR bis 1976 und gilt bis heute in der Bundesrepublik. Wie kann ein rechtspolitisch so festgelegtes Gesetz so völlig unterschiedlichen Werteordnungen dienen? Wurde das BGB den wandelnden Umständen angepasst? Wer tat dies? Der Gesetzgeber, die Judikatur oder die Rechtswissenschaft?Das vorliegende Studienbuch zeichnet die Entstehung und die Geltungsgeschichte der deutschen Privatrechtskodifikation nach. Ziel ist es, der scheinbar zeitlosen Welt des BGB eine historisch-politische Dimension zurückzugeben. In den Blick geraten dabei die Kodifikationsgeschichte, Dogmengeschichte, Justiz- und Wissenschaftsgeschichte und die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Zielpublikum sind Studierende und Privatrechtwissenschaftler.
Sommario
1 Einführung92 Das BGB als Privatrechtskodifikation132.1 Privatrecht - Eine kleine Begriffsgeschichte132.1.1 Rom142.1.2 Ius publicum und ius privatum im Alten Reich vor 1780152.1.3 Privatrecht als Ausdruck der Trennung von Staat und Gesellschaft192.2 Kodifikation262.2.1 Rechtseinheit282.2.1.1 Rechtsvereinheitlichung durch Rechtswissenschaft312.2.1.1.1 Rechtsreform durch Ausbildungsreform: Savignys Reformmodell von 1808312.2.1.1.2 Wege zum Volksgeist zwischen Rationalität und Intuition 342.2.1.1.3 Exegese382.2.1.1.4 Vertiefung: D. 12, 1, 18, pr. und 41.1.36 und der dingliche Vertrag in
929 S. 1 BGB402.2.1.1.5 Geschichte452.2.1.1.6 System472.2.1.1.7 Vertiefung: Puchtas Klassifikation der Servituten552.2.1.1.8 Die Pandektenvorlesungen als Symbol der nationalen Einheit602.2.1.1.9 Einfluss der Pandektenvorlesungen auf das BGB622.2.1.2 Rechtsvereinheitlichung durch Rechtsprechung682.2.1.3 Rechtsvereinheitlichung durch Gesetzgebung782.2.1.3.1 Rechtseinheit und Reform782.2.1.3.2 Rechtsvereinheitlichung in der Kommissionsarbeit812.2.2 Vollständigkeit852.2.2.1 Vollständige Regelung des Privatrechts?852.2.2.2 Lückenlosigkeit?902.2.2.3 Lückenfüllung durch Prinzipien932.2.2.4 Vertiefung: Die Materialien zum BGB982.3 Ergebnis: Das BGB als Kodifikation des Privatrechts1033 Eine Kodifikation in Zeiten des Übergangs (1870 - 1914)1053.1 Politik: Von frei zu sozial1053.1.1 Zwischen zwei Epochen: Gründerjahre und Gründerkrach1053.1.2 Das "unsoziale BGB"?1083.1.3 Kodifikation und Sondergesetze1123.1.4 Vertiefung: "Rechtsmissbrauch"1173.1.5 Die Krise der Form als "Zwillingsschwester der Freiheit"1233.2 Rechtswissenschaft: Von den Pandekten zum Gesetz1273.2.1 Der Sturz vom Thron1273.2.2 Abschied vom Volksgeist1293.2.3 Neue Wege1353.3 Justiz: Richterkönig oder Subsumtionsautomat?1403.3.1 Das BGB als Gefängnis des Richters?1403.3.2 "Richterrecht"1423.3.3 Richterlicher Umgang mit dem BGB vor 19141503.3.4 Vertiefung: Die "Entdeckung" der positiven Vertragsverletzung1543.4 Leitperspektiven auf das weitere 20. Jahrhundert1584 Epochen des BGB im 20. Jahrhundert1614.1 Erster Weltkrieg (1914 - 1918)1614.1.1 Krieg als Labor der Intervention1614.1.2 Zweifel am Gesetzgeber1624.1.3 Neue dogmatische Lösungen1644.2 Weimarer Republik (1918 - 1933)1674.2.1 Verfassungsprivatrecht?1674.2.2 Das BGB und der soziale Wandel in Ehe und Familie1704.2.3 "Sozialisierung"1724.2.4 Vertragsfreiheit?1764.2.4.1 Die organisierte Wirtschaft1764.2.4.2 Vertiefung: Abkehr vom Willensbezug in der Dogmatik 1844.2.5 Krisendogmatik1904.2.5.1 Weiterdenken der Kriegsprobleme1904.2.5.2 Generalklauseln als dogmatische und rechtspolitische Herausforderung1954.2.5.2.1 Die Aufwertungsfrage1954.2.5.2.2 Die "Flucht in die Generalklauseln"1994.2.6 "Gesetzesdämmerung"?2054.3 Nationalsozialismus (1933 - 1945)2114.3.1 "Du bist nichts, dein Volk ist alles!" - Privatrecht im Nationalsozialismus?2114.3.2 Vertiefung: Folgenreiche Diskussionen um den nationalsozialistischen Vertragsbegriff2154.3.2.1 Vom Anspruch zur Pflicht2184.3.2.2 Von der Willensübereinstimmung zum sozialtypischen Verhalten2214.3.3 Umwertung des BGB2304.3.3.1 Wertungsjurisprudenz I2304.3.3.2 Politisierung der Generalklauseln2384.3.3.3 Richterliche Umwertungen des BGB2414.3.4 Sonderrecht2484.3.4.1 Spezialnormen2494.3.4.2 Ungleichheit als Rechtsprinzip2514.3.4.3 Generalklauseln, Auslegungsvorschriften und Missbrauchsvorbehalte2574.3.5 Das Projekt eines Volksgesetzbuches2604.3.6 Das BGB im Zweiten Weltkrieg2644.4 DDR (1949 - 1989)2674.4.1 Privatrecht im Sozialismus?2674.4.2 "Restzivilrecht"2724.4.3 Umwertung des BGB2794.4.4 Das ZGB der DDR2864.5 Besatzungszeit und Bundesrepublik Deutschland (1945 - 2002)2914.5.1 Entnazifizierung des Zivilrechts?2914.5.1.1 Judikatur und Oberster Gerichtshof für die Britische Zone2914.5.1.2 Versöhnung mit dem BGB? - Die Privatrechtswiss
Relazione
Aus: soziopolis - Katharina Isabel Schmidt - 12.07.2022
[...] zusammenfassend lässt sich sagen, dass Haferkamp mit seinem Lehrbuch zum "Wissen zum BGB" Lehrenden wie Studierenden eine wertvolle Ressource an die Hand gegeben hat, anhand derer die deutsche Privatrechtsgeschichte eindrücklich dargestellt und nachvollzogen werden kann. Insbesondere in Anbetracht des hohen Stellenwerts, welchen das BGB in der juristischen Ausbildung bis heute einnimmt, erscheint sein Ansatz, die deutsche Privatrechtskodifikation von 1900 als Hauptdarstellerin auftreten zu lassen, didaktisch wertvoll. Es steht zu hoffen, dass Haferkamps Anliegen, durch Historisierung des Examensstoffs Studierende zu "besser[en] Jurist[:innen]" zu machen, Erfolg beschert sein wird.