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Das Thema:
Das Heimrecht ist im Zuge der Förderalismusreform Angelegenheit der Bundesländer geworden. Mit dem Landesheimgesetz übt Baden-Württemberg damit seine heimrechtliche Gesetzgebungskompetenz aus.
Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) regelt auf Bundesebene die heimvertraglichen Vorschriften und stärkt damit den Schutz älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen. Wer sich mit Heimrecht befasst, muss zukünftig Bundes- und Landesrecht gleichermaßen kennen und anwenden.
Der Kommentar zum Landesheimgesetz und WBVG
bietet alle wichtigen Informationen gut verständlich für die Praxis:
Erläuterung des neu gestalteten LandesheimgesetzesErläuterung der aktuellen Entwicklungen zum Heimvertragsrecht auf Bundesebene (WBVG)Ergänzende Vorschriften zur Landesheimbauverordnung und LandesheimmitwirkungsverordnungZuverlässige Auskunftfür Verantwortliche in Institutionen und Trägervereine der Altenpflege, Heimleiter, Heimaufsichtsbehörden, Ministerien, Rechtsanwälte sowie Gerichte
Autoren:Prof. Dr. Jochem Schmitt, Freie Universität Berlin, Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht
Prof. Dr. Irmgard Küfner-Schmitt, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht