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Das 1997 in Kraft getretene Transplantationsgesetz hat eine bedeutsame Frage in der Transplantationsmedizin offengelassen: Dürfen potentielle Organspender im Vorfeld einer Organspende organprotektiv behandelt werden?
Als Organprotektion wird die erweiterte intensivmedizinische Therapie eines Patienten in Vorbereitung auf eine Organentnahme bezeichnet. Sie wird erforderlich, wenn der noch lebende Patient schwer hirngeschädigt ist und eine Organspende möglich scheint. Ohne die Organprotektion würde der Organismus vor Realisierung einer Organspende irreversibel zusammenbrechen.
Die Autorin befasst sich mit den rechtlichen, medizinischen und ethischen Hintergründen der post- und prämortalen Organprotektion und zeigt dabei die Lücken des Transplantationsgesetzes auf, die es zu überwinden gilt.
Sommario
Einleitung - Grundlagen des Transplantationsgesetzes - die Spenderkonditionierung aus medizinischer Sicht - die Zulässigkeit der post- und prämortalen Spenderkonditionierung - Erforderlichkeit einer Regelung de lege ferenda - Fazit
Info autore
Birte Bindels studierte Rechtswissenschaften in Saarbrücken und Bonn und fertigte ihre Promotion neben der Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin von Prof. Dr. Torsten Verrel an.