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Verweigerung von Geschäftsbeziehungen: Kartellrechtliche Analyse nach Schweizer, EU- und US-Recht

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Die Arbeit ist einer Analyse von Art. 7 Abs. 2 Bst. a KG zur Verweigerung von Geschäftsbeziehungen (refusal to deal) gewidmet. Sie klärt in einem ersten Teil die relevanten Begrifflichkeiten. In der Folge wendet sie sich der Frage zu, was die Missbräuchlichkeit einer Verweigerung von Geschäftsbeziehungen ausmacht. Die im Kontext von Geschäftsverweigerungen aktuellen Themenkreise der Systemmarkttheorie, der relativen Marktmacht, der Kosten-Preis-Schere (margin squeeze), der Lizenzverweigerung (refusal to license) und der Essential Facilities-Doktrin werden dabei dogmatisch eingeordnet und erörtert. Ein letzter Teil identifiziert geeignete kartellrechtliche Massnahmen.
Die Untersuchung der Missbräuchlichkeit basiert auf einer umfassenden Auslegung von Art. 7 Abs. 2 Bst. a KG. Sie berücksichtigt insbesondere die einschlägigen entstehungsgeschichtlichen, verfassungsrechtlichen und ökonomischen Grundlagen. Die Perspektive ist dabei durchgehend rechtsvergleichend, wodurch Erkenntnisse aus dem Recht der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika in die Abhandlung einfliessen.
Als zentrale Einsicht folgt aus der vorliegenden Untersuchung, dass eine Verweigerung von Geschäftsbeziehungen nur dann als unzulässig gelten sollte, wenn die nachgefragte Ressource unerlässlich ist für das Erbringen einer Innovationsleistung durch einen effizienten Nachfrager. Formalisiert wird diese Erkenntnis im Konzept der Innovationsindispensabilität.


Riassunto

Die Arbeit ist einer Analyse von Art. 7 Abs. 2 Bst. a KG zur Verweigerung von Geschäftsbeziehungen (refusal to deal) gewidmet. Sie klärt in einem ersten Teil die relevanten Begrifflichkeiten. In der Folge wendet sie sich der Frage zu, was die Missbräuchlichkeit einer Verweigerung von Geschäftsbeziehungen ausmacht. Die im Kontext von Geschäftsverweigerungen aktuellen Themenkreise der Systemmarkttheorie, der relativen Marktmacht, der Kosten-Preis-Schere (margin squeeze), der Lizenzverweigerung (refusal to license) und der Essential Facilities-Doktrin werden dabei dogmatisch eingeordnet und erörtert. Ein letzter Teil identifiziert geeignete kartellrechtliche Massnahmen.
Die Untersuchung der Missbräuchlichkeit basiert auf einer umfassenden Auslegung von Art. 7 Abs. 2 Bst. a KG. Sie berücksichtigt insbesondere die einschlägigen entstehungsgeschichtlichen, verfassungsrechtlichen und ökonomischen Grundlagen. Die Perspektive ist dabei durchgehend rechtsvergleichend, wodurch Erkenntnisse aus dem Recht der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika in die Abhandlung einfliessen.
Als zentrale Einsicht folgt aus der vorliegenden Untersuchung, dass eine Verweigerung von Geschäftsbeziehungen nur dann als unzulässig gelten sollte, wenn die nachgefragte Ressource unerlässlich ist für das Erbringen einer Innovationsleistung durch einen effizienten Nachfrager. Formalisiert wird diese Erkenntnis im Konzept der Innovationsindispensabilität.

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