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Als Reaktion auf den Ruf der Wirtschaft nach weiterer Flexibilisierung ist der aktuelle Arbeitsmarkt geprägt durch die zunehmende Bereitstellung von Arbeitsleistung jenseits des klassischen zweiseitigen Arbeitsverhältnisses. Ein Instrument dieser Flexibilisierung ist die Beschäftigung im Wege der Arbeitnehmerüberlassung, deren rechtlicher Rahmen im AÜG nur unvollständig geregelt ist. Die Autorin beschäftigt sich mit der allgemein-schuldrechtlichen Einbettung des der Arbeitnehmerüberlassung zugrundeliegenden komplexen Dreiecksverhältnisses zwischen Verleiher, Leiharbeitnehmer und Entleiher. Weiterhin erkennt die Autorin einen Reformbedarf bezüglich der Regelung der Rechtsfolgen bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung und entwickelt einen umfassenden Vorschlag zur gesetzlichen Neuregelung.
Sommario
Schuldrechtliche Beziehungen bei legaler Arbeitnehmerüberlassung - Reformbedarf bezüglich Rechtsfolgen bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung - Umfassender Vorschlag zur gesetzlichen Neuregelung bzgl. der Einführung eines Widerspruchsrechts des Leiharbeitnehmers.
Info autore
Antje Hirsch-Hottes studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main. Nach der Tätigkeit als Wissenschaftliche Mitarbeiterin und als Rechtsanwältin in einer internationalen Wirtschaftskanzlei arbeitet sie als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) in einem internationalen Unternehmen.