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Ungewisse Verbindlichkeiten in der internationalen Rechnungslegung - Zur zweckadäquaten Passivierung und Bewertung. Diss. Geleitw. v. Roland Euler

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Im Zuge der Internationalisierung der Rechnungslegung erheben sich vermehrt Stimmen zugunsten der IAS und US-GAAP, während das deutsche Bilanzrecht zunehmend in den Ruf gerät, für Kapitalmarktzwecke zu "altmodisch" und nicht (mehr) geeignet zu sein.

Marc Pisoke untersucht anhand der jeweiligen Passivierungs- und Bewertungsregeln von ungewissen Verbindlichkeiten - als "Brennglas für bilanztheoretische und bilanzpolitische Strömungen" - die Zweckadäquanz der deutschen, der US-amerikanischen und der Rechnungslegung gemäß den IAS. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die deutsche Bilanzrechtskonzeption keineswegs als überholt gelten darf. Vielmehr erweisen sich die IAS und US-GAAP aufgrund weitreichender Manipulationsspielräume und Unzulänglichkeiten im Bereich der Passivierung und Bewertung von ungewissen Verbindlichkeiten als im Sinne ihrer Primärzielsetzung, der Informationsfunktion, weitgehend zweckinadäquat. Auch im Hinblick auf eine nachprüfbare Gewinn(anspruchs)ermittlung haben sie schwerwiegende Defizite. Beiden Aufgaben wird hingegen das deutsche Bilanzrecht - bei wohlverstandener Auslegung - gerecht.

Sommario

Problemstellung.- 1. Kapitel Die Grundlagen des deutschen Bilanzrechtssystems sowie der angelsächsischen Referenzsysteme IAS und US-GAAP.- A. Die ausschüttungsdominierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und die informationell geprägten accounting principles: Divergenz der Jahresabschlusszwecke und Prinzipiengefüge.- B. Das Zusammenspiel von handeis- und steuerrechtlicher Rechnungslegung sowie von financial- und tax accounting.- 2. Kapitel Die Zweck(in)adäquanz der Passivierungsnormen von Ungewissen Verbindlichkeiten gemäß dem deutschen Bilanzrechtssystem und der angelsächsischen Referenzsysteme IAS und US-GAAP.- A. Die Passivierungskriterien von Ungewissen Verbindlichkeiten im deutschen und angelsächsischen Bilanzierungsverständnis in vergleichender Betrachtung.- B. Der Passivierungszeitpunkt von Ungewissen Verbindlichkeiten im deutschen und angelsächsischen Bilanzierungsverständnis in vergleichender Betrachtung.- 3. Kapitel Die Zweck(in)adäquanz der Bewertungsnormen von ungewissen Verbindlichkeiten gemäß dem deutschen Bilanzrechtssystem und der angelsächsischen Referenzsysteme IAS und US-GAAP.- A. Allgemeine Bewertungskriterien von Ungewissen Verbindlichkeiten nach deutschem Bilanz-recht sowie nach IAS und US-GAAP im Vergleich.- B. Spezielle Bewertungskriterien von Ungewissen Verbindlichkeiten nach deutschem Bilanzrecht sowie nach IAS und US-GAAP im Vergleich.- 4. Kapitel Zur Zweck(in)adäquanz einer Implementierung der Passivierungs- und Bewertungsnormen von Ungewissen Verbindlichkeiten gemäß den IAS und US-GAAP in deutsches Handels- und Steuerbilanzrecht.- A. Die Zweck(in)adäquanz der Passivierungsnormen von Ungewissen Verbindlichkeiten in einer Gesamtschau.- B. Die Zweck(in)adäquanz der Bewertungsnormen von Ungewissen Verbindlichkeitenin einer Gesamtschau.- C. Überlegungen zum Maßgeblichkeitsprinzip im deutschen Bilanzrecht vor dem Hintergrund der Zweck(in)adäquanz der Bilanzierungsregeln von Ungewissen Verbindlichkeiten.- Zusammenfassende Thesen.- Rechtsprechungsverzeichnis.- Verzeichnis der Gesetzestexte, -materialien und aufsichtsbehördlicher Schreiben.

Info autore

Dr. Marc Pisoke promovierte bei Prof. Dr. Roland Euler am Lehrstuhl für Betriebliche Steuerlehre der Universität Mainz. Er ist heute im Lufthansa-Konzern im Bereich Corporate Finance (M&A) der Lufthansa Cargo AG in Frankfurt am Main tätig.

Riassunto

Im Zuge der Internationalisierung der Rechnungslegung erheben sich vermehrt Stimmen zugunsten der IAS und US-GAAP, während das deutsche Bilanzrecht zunehmend in den Ruf gerät, für Kapitalmarktzwecke zu "altmodisch" und nicht (mehr) geeignet zu sein.

Marc Pisoke untersucht anhand der jeweiligen Passivierungs- und Bewertungsregeln von ungewissen Verbindlichkeiten - als "Brennglas für bilanztheoretische und bilanzpolitische Strömungen" - die Zweckadäquanz der deutschen, der US-amerikanischen und der Rechnungslegung gemäß den IAS. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die deutsche Bilanzrechtskonzeption keineswegs als überholt gelten darf. Vielmehr erweisen sich die IAS und US-GAAP aufgrund weitreichender Manipulationsspielräume und Unzulänglichkeiten im Bereich der Passivierung und Bewertung von ungewissen Verbindlichkeiten als im Sinne ihrer Primärzielsetzung, der Informationsfunktion, weitgehend zweckinadäquat. Auch im Hinblick auf eine nachprüfbare Gewinn(anspruchs)ermittlung haben sie schwerwiegende Defizite. Beiden Aufgaben wird hingegen das deutsche Bilanzrecht - bei wohlverstandener Auslegung - gerecht.

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