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Der notleidende Nachlass bei Auslandsberührung - zugleich ein Beitrag zur Abgrenzung zwischen EuErbVO und EuInsVO

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Zum WerkAuslandsberührung bei unzureichenden Nachlässen führt nicht selten zu einem Auseinanderfallen von Erb- und Insolvenzstatut und damit zu zahlreichen Rechtsproblemen des IPR und IZVR.Ausgehend von einer gründlichen Darstellung der materiellen Rechte Deutschlands, Frankreichs, Englands und Österreichs widmet sich die Arbeit diesen internationalrechtlichen Fragen. Ein Schwerpunkt liegt in der Abgrenzung der neuen EuErbVO von der EuInsVO.Die Untersuchung entwickelt sodann sachgerechte Falllösungen de lege lata. De lege ferenda spricht sich der Verfasser u.a. dafür aus, das Erbstatut als "Erlaubnisstatut für Insolvenzverfahren" zu etablieren.ZielgruppeFür Rechtswissenschaftler und interessierte Praktiker auf dem Gebiet des internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts.

Riassunto

Zum Werk
Auslandsberührung bei unzureichenden Nachlässen führt nicht selten zu einem Auseinanderfallen von Erb- und Insolvenzstatut und damit zu zahlreichen Rechtsproblemen des IPR und IZVR.
Ausgehend von einer gründlichen Darstellung der materiellen Rechte Deutschlands, Frankreichs, Englands und Österreichs widmet sich die Arbeit diesen internationalrechtlichen Fragen. Ein Schwerpunkt liegt in der Abgrenzung der neuen EuErbVO von der EuInsVO.
Die Untersuchung entwickelt sodann sachgerechte Falllösungen de lege lata. De lege ferenda spricht sich der Verfasser u.a. dafür aus, das Erbstatut als "Erlaubnisstatut für Insolvenzverfahren" zu etablieren.
Zielgruppe
Für Rechtswissenschaftler und interessierte Praktiker auf dem Gebiet des internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts.

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