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Die Korrekturvorschriften für bestandskräftige Steuerbescheide

Tedesco · Tascabile

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Masterarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg (Steuern), Sprache: Deutsch, Abstract: "Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; es ist zu schwierig für einen Mathematiker."
Albert Einstein, dt. Mathematiker und Nobelpreisträger (1879-1955)

Nicht erst Albert Einstein hat festgestellt, dass das Steuerrecht eines der komplexesten, umfangreichsten und damit auch fehleranfälligsten Rechtsgebiete im deutschen Recht ist. Ursprünglich kommt das Wort "Steuern" aus dem althochdeutschen "Stiura" und wurde von den herrschenden Landesherren als Beihilfe oder zur Unterstützung der Verwaltung des Gemeinwesens auferlegt. Der Begriff "Steuern" wird in
3 Abgabenordnung geregelt. Die Abgabenordnung gehört zum Verwaltungsrecht und bildet den allgemeinen Teil des Steuerrechts ab. Unter den Fachkundigen wird sie auch als steuerliches Grundgesetz bezeichnet und dient im engeren Sinne als Bedienungsanleitung sowohl für den Steuerpflichtigen als auch für die Finanzbehörden. Sie enthält Vorschriften für die Ermittlung, Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der einzelnen Steuern, sowie Gesetzesnormen und Korrekturvorschriften für den Fall von Rechtstreitigkeiten.
Festgesetzt wird die Steuer mit Hilfe eines sogenannten Verwaltungsakts. Durch eine ordnungsgemäße Bekanntgabe erlangt dieser Bindungswirkung für seine Betroffenen und zwar unabhängig davon ob er fehlerbehaftet ist oder nicht. Wird der Verwaltungsakt anschließend nicht durch einen Einspruch angefochten, erwächst er in Bestandskraft und begründet somit die Rechtssicherheit des gewünschten Regelungsinhalts. Aufgrund der Tatsache, dass Verwaltungsakte in Massenverfahren durch die Finanzämter abgefertigt werden und Fehler beinhalten können, ist das Bedürfnis des Steuerpflichtigen sehr hoch, auch nach Inkrafttreten der Unanfechtbarkeit von Steuerbescheiden eine Korrektur herbeizuführen. Aber auch die Finanzverwaltung hat ein berechtigtes Interesse, unanfechtbare Steuerbescheide durch etwaige Fehler des Steuerpflichtigen zu korrigieren. Der Gesetzgeber hat diesen Forderungen Rechnung getragen und eine Anzahl von gesetzlichen Korrekturvorschriften in der Abgabenordnung verankert, wobei er sich vom Grundsatz der Rechtssicherheit, aber auch der materiellen Rechtsrichtigkeit leiten ließ.

Dettagli sul prodotto

Autori Joseph Schmid
Editore Grin Verlag
 
Lingue Tedesco
Formato Tascabile
Pubblicazione 31.03.2015
 
EAN 9783656919728
ISBN 978-3-656-91972-8
Pagine 92
Dimensioni 148 mm x 210 mm x 6 mm
Peso 146 g
Serie Akademische Schriftenreihe
Akademische Schriftenreihe Bd. V294393
Akademische Schriftenreihe
Akademische Schriftenreihe Bd. V294393
Categoria Scienze sociali, diritto, economia > Economia > Economia aziendale

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