Esaurito

Ehenichtigkeitsverfahren bei psychisch bedingten Konsensmängeln - Der Sachverständigenbeweis

Tedesco · Tascabile

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Die Zahl der Ehenichtigkeitsverfahren, die an deutschen Diözesangerichten mit einer Streitfrage aus einer der drei psychischen Eheunfähigkeiten des c. 1095 CIC geführt werden, ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und macht nun fast flächendeckend den Großteil solcher Verfahren aus. Dadurch geraten sowohl Parteien wie Gerichtspersonal zwangsläufig in enge Berührung mit dem Spannungsfeld zwischen Kanonischem Recht und Psychiatrie / Psychologie, denn die geltende Eheprozessordnung Dignitas Connubii von 2005 sieht für solche Verfahren die Beiziehung eines entsprechenden Sachverständigen zunächst grundsätzlich vor. Angesichts der Ausgangslage kommt konkreten Fragen in der praktischen Anwendung eine hohe Bedeutung zu: Wie wählt das Richterkollegium beispielsweise einen geeigneten Sachverständigen aus und welche Fragen sind diesem vorzulegen, auf die er in seiner Expertise antworten soll? Wie ist es um Würdigung und Evaluation des Sachverständigengutachtens bestellt, der sich der Richter letztlich nicht entziehen kann? Was ist das Verhältnis zwischen Richter und Sachverständigem, was ist Aufgabe des Bandverteidigers?Die Auseinandersetzung mit ehe- und prozessrechtlichen Normen, die in Verfahren aus c. 1095 CIC mit Blick auf das Sachverständigengutachten besondere Relevanz entfalten, erfolgt - bei Berücksichtigung entsprechender Grundlagen aus Psychologie und Psychiatrie sowie einiger kanonistischer Spezialfragen - insbesondere unter Einbeziehung von Rechtsprechung und Praxis des päpstlichen Gerichts der Rota Romana. Gliederungsvorschläge für Sachverständigengutachten in Eheverfahren und Interrogatorien geben schließlich Richtern und Parteien Hilfestellung für einen zielführenden Dialog der Disziplinen.Die Studie präsentiert somit eine wissenschaftliche Auseinandersetzung unter ständiger Rückbindung an konkrete wie praxisrelevanter Gesichtspunkte und zeigt, dass der c. 1095 CIC weder "Gummiparagraph", noch "Scheidungskanon" ist, sondern vielmehr neben der juridischen Komponente stets auch pastorales Instrument der Kirche und wirkliche Chance für die Betroffenen.

Info autore










Lic. iur. can. Johannes Klösges DPhil (Oxon.) ist seit September 2013 als Richter am Erzbischöflichen Offizialat Paderborn tätig.

Dettagli sul prodotto

Autori Johannes Klösges
Con la collaborazione di Markus Graulich (Editore), Heriber Hallermann (Editore), Heribert Hallermann (Editore), Matthias Pulte (Editore)
Editore Brill Schöningh
 
Lingue Tedesco
Formato Tascabile
Pubblicazione 22.08.2015
 
EAN 9783506780959
ISBN 978-3-506-78095-9
Pagine 214
Dimensioni 175 mm x 233 mm x 14 mm
Peso 373 g
Illustrazioni 3 SW-Abb., 1 Tabellen
Serie Kirchen- und Staatskirchenrecht KStKR
Kirchen- und Staatskirchenrecht
Kirchen- und Staatskirchenrecht 021
Kirchen- und Staatskirchenrecht KStKR
Kirchen- und Staatskirchenrecht
Kirchen- und Staatskirchenrecht 021
Categoria Scienze umane, arte, musica > Religione / teologia

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