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Unveräußerliches Kulturgut im nationalen und internationalen Rechtsverkehr - Diss.

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Descrizione

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Das Werk stellt die nationalen Rechtsordnungen der Schweiz, Deutschlands, Frankreichs, Italiens und Englands in Bezug auf besonders geschützte Kulturgüter dar und berücksichtigt das Kulturgüterrecht der Europäischen Union, das Völkerrecht sowie das Internationale Privatrecht.
Im ersten Teil untersucht der Verfasser die sachen- und schuldrechtlichen Besonderheiten von Kulturgütern als res extra commercium in den genannten Rechtsordnungen. Er unterscheidet "herkömmliche" Kulturgüter, archäologische Objekte sowie kirchliche Kulturgüter. Der zweite Teil ist der Ausfuhrgesetzgebung gewidmet, wobei mit einer historischen Einleitung auf das römische Recht und auf die Rechtslage im Kirchenstaat eingegangen wird. Der dritte Teil behandelt den internationalen Rechtsverkehr mit unveräußerlichem Kulturgut. Der Verfasser analysiert kritisch die internationale Rechtsprechung anhand bekannter, aber auch bisher unbesprochen gebliebener Gerichtsentscheidungen. Schließlich wird das Kulturgüterrecht der Europäischen Union und der einschlägigen Staatsverträge wie die UNESCO-Konvention von 1970 und die UNIDROIT-Konvention von 1995 behandelt. Der Verfasser zeigt Lösungsansätze auf, wie ausländisches Kulturgüterrecht im Inland durchgesetzt werden könnte.
Einen Schwerpunkt bildet die Darstellung der Situation von unveräußerlichem Kulturgut im französischen und italienischen Recht. Der Verfasser greift dabei auf die Entstehung dieser sachenrechtlichen Besonderheit von Kulturgut als Bestandteil des sog. domaine public bzw. demanio pubblico zurück und vergleicht diese mit dem schweizerischen und deutschen Recht.

Relazione

"Das Werk von Weber bietet eine Fülle von Rechtsprechungs- und anderem Material zum Kulturgüterschutzrecht, die eine wahre Fundgrube für alle darstellt, die mit dem Thema befasst oder sonst hieran interessiert sind. Die Arbeit steht auf einer breiten rechtsvergleichenden Grundlage, die von dem Autor gründlich recherchiert und sorgfältig aufbereitet wurde. Die Aufnahme in die "Schriften zum Kulturgüterschutz" stellt eine verdiente Anerkennung für die Arbeit dar."
Astrid Müller-Katzenburg in: NJW 30/2005
"Das Werk stellt einen wichtigen Baustein zur Begründung des Kunstprivatrechts als eines eigenständigen Rechtsgebiets dar."
Erik Jayme in: Rabels Zeitschrift 2/2006

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