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Von den herkömmlichen Autoritäten wie Staat, Religion, Recht und Tradition hat offensichtlich allein das Recht den Erosionsprozeß der Moderne unbeschadet überstanden. An das Recht im allgemeinen und die Verfassungen im besonderen richten sich hohe Erwartungen: nämlich allgemein verbindliche Entscheidungen zu autorisieren und soziale Integration zu stiften. Die Beiträge zur »Grammatik von Recht und Verfassung« untersuchen, nach welchen Regeln und Prinzipien die zugeschriebenen Leistungen erfüllt werden, welche Probleme sich in der nationalen und der postnationalen Konstellation ergeben und welche Erwartungen systematisch enttäuscht werden. Ziel ist, der Rechtskritik im Bermudadreieck von System-, Handlungs- und Diskurstheorie einen festen Platz zu reservieren.
Sommario
A. Verfassungstheorie
I. Feindes Wiederkehr? Zur Verfassung des unbequemen Verhältnisses von Recht und Politik
II. Der lernende Souverän
III. Pluralität verfassen Überlegungen zur Verfassung der Europäischen Union
IV. Verfassungsgebung in Zeiten des Übergangs
V. Tocquevilles Frage - Zur Rolle der Verfassung im Prozess der Integration
VI. Der Staat - Szenen eines Rückzugs oder: Von der Staatslehre zur Verfassungstheorie
VII. Stichworte zur »Drittwirkung« der Rechtsphilosophie im Verfassungsrecht
VIII. Auf der Suche nach der gerechten Gesellschaft Bemerkungen zur Fortsetzung der Kommunitarismus-Debatte
B. Kritik des Rechts
IX. Der Ernst im Recht
X. Tyrannei der Würde? Paradoxien eines Höchstwertes
XI. Die Würde des Klons und die Krise des Rechts
C. Rechtsvergleichende Studien
XII. Kritische Vergleiche Versuch, die Rechtsvergleichung zu beleben
XIII. Inszenierungen von Gerechtigkeit Vergleichende Anmerkungen zur Rechtstheorie von Film und Fernsehen
Info autore
Günter Frankenberg ist Professor für Öffentliches Recht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main.
Riassunto
Von den herkömmlichen Autoritäten wie Staat, Religion, Recht und Tradition hat offensichtlich allein das Recht den Erosionsprozeß der Moderne unbeschadet überstanden. An das Recht im allgemeinen und die Verfassungen im besonderen richten sich hohe Erwartungen: nämlich allgemein verbindliche Entscheidungen zu autorisieren und soziale Integration zu stiften. Die Beiträge zur »Grammatik von Recht und Verfassung« untersuchen, nach welchen Regeln und Prinzipien die zugeschriebenen Leistungen erfüllt werden, welche Probleme sich in der nationalen und der postnationalen Konstellation ergeben und welche Erwartungen systematisch enttäuscht werden. Ziel ist, der Rechtskritik im Bermudadreieck von System-, Handlungs- und Diskurstheorie einen festen Platz zu reservieren.