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Das Kompendium für Steuerberater!
Bei allen Fragen rund um die in der Praxis wichtigsten Beratungsschwerpunkte des Steuerberaters ist dieses Handbuch als Nachschlagewerk unverzichtbar. Von A wie Abgeltungssteuer bis Z wie Zinsschranke stellt das Handbuch in einem umfangreichen "ABC der Beratungsschwerpunkte" die besonders praxisrelevanten Fragen dar, die sich in der täglichen Arbeit des Steuerberaters stellen. Es zeigt dabei, wie man den Fallstricken ausweicht, die in der Praxis lauern, und bietet ganz konkrete Hinweise und Lösungen für die Beratung.
Zusätzlich informiert das Handbuch in separaten Kapiteln über das Berufsrecht des Steuerberaters, Fragen des Marketings und des Kanzleimanagements, der Honorargestaltung sowie über alle aktuellen Entwicklungen im Steuerrecht und der Rechtsprechung der Finanzgerichte.
Sommario
Die inhaltlichen Schwerpunkte:
- ABC der wichtigsten Beratungsschwerpunkte des Steuerberaters
(z.B. Betriebsverpachtung, vorweggenommene Erbfolge,
Insolvenz, Außensteuerrecht)
- Kanzleimarketing und Honorargestaltung
- Berufsrecht, vereinbare und unvereinbare Tätigkeiten, Fachberatertitel
- Tabellen und Übersichten zu den wichtigsten Steuerarten und Rechtsgebieten
Das ist neu:
- Beratungsschwerpunkt "Stiftungen"
- Steuerrechtsänderungen für 2014
- Aktuelle Rechtsprechung im Überblick
Info autore
Dr. Nicolai Besgen ist 1970 geboren. Er ist bundesweit als Fachanwalt für Arbeitsrecht ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Insbesondere berät und vertritt Dr. Besgen mittelständische Unternehmen, privatisierte Versorgungsbetriebe, Krankenhäuser, kirchliche Träger und Gemeinden, öffentlich-rechtliche Körperschaften, politische Stiftungen, gemeinnützige Organisationen und Freiberufler. Daneben betreut er auch die individuellen Interessen von Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Geschäftsführern. Speziell auf die Bedürfnisse der Mandanten zugeschnittene Seminare im Arbeitsrecht werden von Dr. Besgen ebenfalls angeboten und durchgeführt. Seit 2001 ist Dr. Besgen Partner der Sozietät Meyer-Köring v. Danwitz Privat.