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Digitalisierung der Grundrechte? - Zur Verfassungsverträglichkeit der Informations- und Kommunikationstechnik

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Descrizione

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Auf dem Weg in die "Informationsgesellschaft" drohen viele emanzipative Gehalte des Grundgesetzes wie Freiheit, Demokratie und Machtbegrenzung verloren zu gehen. Darüber hinaus wird die Dynamik technikinduzierter Veränderungen sogar unsere Begriffe von "Freiheit" und "Demokratie" verändern. Die Informationstechnik bietet allerdings die Möglichkeiten, Grundrechte und Demokratie, Rechts- und Sozialstaat weiterzuentwickeln. Die Bedingungen für eine verfassungsverträgliche Technikgestaltung werden beschrieben und daraus politische Handlungsempfehlungen abgeleitet.

Sommario

I. Einleitung.- 1. Verfassungsverträglichkeit - ein Kriterium der Technikbewertung.- 2. Methode und Gang der Untersuchung.- II. Der Untersuchungsgegenstand: Die Künftigen Sozio-Technischen Systeme.- 3. Randbedingungen.- 4. Die Entwicklung der IuK-Technik.- 5. Sozio-technische Systeme.- III. Allgemeine Technikfolgen.- 6. Machtsteigerung.- 7. Verstärkung gesellschaftlicher Entwicklungstrends.- IV. Felder der Sozialen und Politischen Ordnung des Grundgesetzes.- 8. Demokratie und ihre Voraussetzungen.- 9. Begrenzung staatlicher Macht im Rechtsstaat.- 10. Ausgleich gesellschaftlicher Macht im Sozialstaat.- 11. Schutz persönlicher Integrität und sozialer Lebenszusammenhänge.- 12. Das Grundgesetz in der 'Informationsgesellschaft'.- V. Technikgestaltung.- 13. Gestaltungsaufgaben und Gestaltungsmöglichkeiten.- 14. Gestaltungsalternativen.- 15. Gestaltungsprobleme und Gestaltungsbedingungen.- 16. Politische Empfehlungen.- Expertengespräche und Workshops.- Arbeitspapiere.- Literatur.- Abkürzungen.

Info autore

Prof. Dr. jur. Alexander Roßnagel, Dr. jur., Universitätsprofessor für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Recht der Technik und des Umweltschutzes an der Universität Kassel. Wissenschaftlicher Leiter der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) im Forschungszentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel. Promotion 1981, Habilitation 1991, Forschungspreis der Alcatel Lucent-Stiftung 1993, Fellow der Gesellschaft für Informatik 2007, von§2003 bis 2011 Vizepräsident der Universität Kassel.

Peter Wedde ist Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft im Fachbereich 2 - Informatik und Ingenieurwissenschaften sowie behördlicher Datenschutzbeauftragter der Fachhochschule Frankfurt am Main. Vorstandsmitglied der Deutsch-Japanischen Gesellschaft für Arbeitsrecht. In den letzten zwanzig Jahren hat Peter Wedde für die AiB-Zeitschriften "Computer und Arbeit", "Arbeitsrecht im Betrieb", "Arbeit und Recht" und der "Personalrat" zahlreiche Fachaufsätze zu Themen aus den Bereichen Datenschutz, Telekommunikationsrecht und Arbeitsrecht verfasst und steht der Redaktion nun seit Anfang 2009 als auch als Fachlicher Berater zur Seite.

Volker Hammer promovierte mit dieser Arbeit an der Technische Universität Darmstadt, arbeitet als Consultant der Secorvo Security Consulting GmbH und ist Vorstandsmitglied der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung - provet e. V.

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