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Die Verordnung Nr. 259/93/EWG des Rates vom 1.2.1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft EG-AbfVerbrV wurde mit Wirkung vom 6.5.1994 geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland und gilt bei Abfallverbringungsvorgängen mit Auslandsbezug unmittelbar. Am 14.10.1994 ist das Ausführungsgesetz zum Basler Übereinkommen vom 30.9.1994 in Kraft getreten. Dieses Artikelgesetz enthält in Art. 1 das Gesetz über die Überwachung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG). Das Abfallverbringungsgesetz enthält im wesentlichen Ausführungsregelungen zur EG-Abfallverbringungsverordnung: Zu nennen sind ferner die Einrichtungeines Solidarfonds Abfallrückführung, die Bestimmung des Umweltbundesamtes als Anlaufstelle und Clearingstelle für grenzüberschreitende Verbringungen und die Festsetzung von Bußgeldtatbeständen. Im Teil I dieser Musterverwaltungsvorschrift werden die einzelnen Bestimmungen der EG-AbfVerbrV und die darauf beruhenden Regelungen des AbfVerbrG erläutert. Teil II enthält Ausführungen zu speziellen Regelungen des AbfVerbrG, z.B. zum Solidarfonds Abfallrückführung, den Begriffen Produkt und Abfall und den Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes.