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Zum Werk
Die Zwangsverwaltung ist eine Form der Immobiliarzwangsvollstreckung und gesetzlich in den
146 - 161 ZVG geregelt. Tätig wird in diesen Fällen ein Zwangsverwalter, dessen Rechte und Pflichten in der Zwangsverwalterverordnung eingehend geregelt sind. In wirtschaftlich schwieriger Lage nehmen Zwangsverwaltungen zu und eröffnen neue Berufsfelder.
Vorteile auf einen Blick
- mit allen Gesetzesänderungen
- Zwangsverwaltung fundiert kommentiert
- mit allen aktuellen BGH-Entscheidungen
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Rechtspfleger, Richter, Steuerberater, Zwangsverwalter, Notare und Banken.
Info autore
Prof. Dr. Hans Haarmeyer, Dipl.-Betriebswirt, verfügt über langjährige Erfahrungen als Insolvenzrichter. Er ist Verfasser renommierter Handbücher und Kommentare und lehrt Wirtschaftsrecht am Rhein-Ahr Campus in Remagen.
Riassunto
Zum Werk
Die Zwangsverwaltung ist eine Form der Immobiliarzwangsvollstreckung und gesetzlich in den §§ 146 - 161 ZVG geregelt. Tätig wird in diesen Fällen ein Zwangsverwalter, dessen Rechte und Pflichten in der Zwangsverwalterverordnung eingehend geregelt sind. In wirtschaftlich schwieriger Lage nehmen Zwangsverwaltungen zu und eröffnen neue Berufsfelder.
Vorteile auf einen Blick
- mit allen Gesetzesänderungen
- Zwangsverwaltung fundiert kommentiert
- mit allen aktuellen BGH-Entscheidungen
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Rechtspfleger, Richter, Steuerberater, Zwangsverwalter, Notare und Banken.