Read more
Untersuchungshaft vermeiden, Haftbedingungen verbessern!
Das Buch liefert Ihnen in zwölf Kapiteln, von der Kontaktaufnahme mit dem Mandanten bis zu einem sehr ausführlichen Kapitel über Haftbedingungen, präzise, alltagstaugliche Handlungsanweisungen, die Ihnen ein in U-Haft-Sachen notwendiges schnelles und effizientes Handeln ermöglichen.
Erläutert werden die materiellen und formellen Voraussetzungen der Untersuchungshaft , stets unter dem Fokus der Abwehrmöglichkeiten für den Mandanten und nach den zeitlich aufeinander folgenden Situationen, in denen ein Mandant von Untersuchungshaft bedroht oder betroffen sein kann: vom Zeitpunkt erster polizeilicher Ermittlungen, ohne dass er selbst bereits Verdächtiger ist, bis zum Abschluss der Hauptverhandlung und sämtlicher Instanzen. Darüber hinaus vermittelt es die langjährige Erfahrung der Autoren und die erforderlichen soft skills jenseits der Paragraphen.
Erstmals ausführliche und besondere Beachtung findet die Bedeutung der Haftbedingungen für den Verteidiger und Mandanten. Auf der Grundlage der nach der Föderalismusreform aktuell in Kraft getretenen Landesjustizvollzugs- und Untersuchungshaftvollzugsgesetze sowie der bundesgesetzlichen Änderungen des Untersuchungshaftrechts werden die rechtlichen Vorgaben des Untersuchungshaftvollzuges praxisnah aufbereitet. Das besondere Augenmerk liegt dabei auf der Darstellung der Einflussmöglichkeiten des Verteidigers bei der Ausgestaltung der Haftbedingungen. Hier vermittelt das Handbuch das notwendige Hintergrundwissen zur Rechtswirklichkeit der Untersuchungshaft sowie den tatsächlichen Abläufen und Haftbedingungen in einer Untersuchungshaftanstalt und stellt anhand übersichtlicher Praxistipps und Checklisten die wesentlichen Aufgaben des Strafverteidigers dar. Konkrete Handlungsanweisungen und Anregungen für eigene Lösungen - von der Frage der Unterbringung des Mandanten, über dessen ärztliche Versorgung in der Untersuchungshaft bis zur Kommunikation mit der Außenwelt - finden sich in zahlreichen Musterschriftsätzen.
Das Extramusterverzeichnis garantiert ein schnelles Finden der zahlreichen in die Kapitel eingegliederten Muster.
About the author
Christof Püschel: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Köln, Dozent für Strafprozessrecht an der Deutschen Anwaltakademie und für die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV (u.a. Ausbildung von Rechtsanwälten zu Fachanwälten für Strafrecht), Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV, Mitglied der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV), Mitglied des Arbeitskreises für Insolvenzwesen Köln e.V., Mitglied des Arbeitskreises Psychologie im Strafverfahren, Mitherausgeber der Zeitschrift StrafverteidigerForum (StraFo), Autor des AnwK StGB (§§ 283 ff. - Insolvenzdelikte) und des AnwK StPO (§§ 257b, c - Verständigung im Strafverfahren, §§ 169 ff. GVG - Öffentlichkeit und Sitzungspolizei).
André Bartmeier: Seit 2009 hauptamtlicher Dozent für Straf- und Strafprozessrecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Abteilung Köln (FHöV NRW), 2003-2009 Jurist im höheren Vollzugs- und Verwaltungsdienst des Landes NRW unter anderem als Leiter verschiedener Abteilungen des Jugend- und Erwachsenenstrafvollzuges sowie als Dezernent in der Aufsichtsbehörde, Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege, der Justizakademie sowie der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen, Mitglied des Europäischen Forums für angewandte Kriminalpolitik e.V.
Dr. Andreas Mertens: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Köln.
Report
Dr. Benjamin Krenberger in Die Rezensenten 2/2012: "(...) Letztlich kann festgehalten werden, dass sich das Buch als Nachschlagewerk für den erfahrenen Strafverteidiger enenso eignet, wie als eine Art "praktisches Lehrbuch" für Strafrechtsneulinge. Es handelt sich somit um ein in der Gesamtdarstellung druchweg überzeugendes und daher zu empfehlendes Buch für die anwaltliche Praxis der Strafverteidigung, welches (..) an den richtigen Stellen in die Tiefe geht und dennoch die Problematiken des strafrechtlichen Mandats in der Untersuchungshaft vollumfänglich abhandelt."