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VorredeEinleitung. Begriff der Philosophie des Rechts, des Willens, der Freiheit und des Rechts.
1-32Einteilung.
33ERSTER TEIL - DAS ABSTRAKTE RECHT
34-104Erster Abschnitt. Das Eigentum.
41-71A. Besitznahme.
54-58B. Gebrauch der Sache.
59-64C. Entäußerung des Eigentums.
65-70.Übergang vom Eigentum zum Vertrage.
71Zweiter Abschnitt. Der Vertrag.
72-81Dritter Abschnitt. Das Unrecht.
82-104A. Unbefangenes Unrecht.
84-86B. Betrug.
87-89C. Zwang und Verbrechen.
90-103.Übergang vom Recht in Moralität.
104ZWEITER TEIL - DIE MORALITÄT
105-141Erster Abschnitt. Der Vorsatz und die Schuld.
105-118Zweiter Abschnitt. Die Absicht und das Wohl.
119-128Dritter Abschnitt. Das Gute und das Gewissen.
129-140Übergang von der Moralität in Sittlichkeit.
141DRITTER TEIL - DIE SITTLICHKEIT
142-360Erster Abschnitt. Die Familie.
158-181A. Die Ehe.
161-169B. Das Vermögen der Familie. 5 170-172C. Die Erziehung der Kinder und die Auflösung der Familie.
173-180Übergang der Familie in die bürgerliche Gesellschaft.
181Zweiter Abschnitt. Die bürgerliche Gesellschaft.
182-256A. Das System der Bedürfnisse.
189-208a. Die Art des Bedürfnisses und der Befriedigung.
190-195 / b. Die Art der Arbeit.
196-198 / c. Das Vermögen.
199-208B. Die Rechtspflege.
209-229a. Das Recht als Gesetz.
211-214 / b. Das Dasein des Gesetzes.
215-218 / c. Das Gericht.
219-229C. Die Polizei und Korporation.
230-256a. Die Polizei.
231-249 / b. Die Korporation.
250-256Dritter Abschnitt. Der Staat.
257-360A. Das innere Staatsrecht.
260-329I. Innere Verfassung für sich.
272-320a. Die fürstliche Gewalt.
275-286 / b. Die Regierungsgewalt.
287-297 / c. Die gesetzgebende Gewalt.
298-320II. Die Souveränität gegen außen.
321-329B. Das äußere Staatsrecht.
330-340
About the author
Georg Wilhelm Friedrich Hegel, geb. am 27. August 1770 in Stuttgart, gest. am 14. November 1831 in Berlin. Er wuchs in einem pietistischen Elternhaus auf. Vermutlich ab 1776 besuchte Hegel ein Gymnasium in Stuttgart, seit 1784 das Obergymnasium. Seine Interessen waren breit gestreut. Besonderes Augenmerk widmete er der Geschichte, insbesondere der Antike und den alten Sprachen. Ein weiteres frühes Interesse bildete die Mathematik. 1788 nahm Hegel an der Tübinger Universität das Studium der Theologie auf. Im September 1790 erhielt er den Grad eines Magisters der Philosophie, 1793 wurde ihm das theologische Lizenziat verliehen. Hegel profitierte viel von dem intellektuellen Austausch mit seinen später berühmten Zimmergenossen Hölderlin und Schelling. Sie hegten große Sympathie für die revolutionären politischen Ereignisse in Frankreich. Jedoch fand später durch das Scheitern Napoleons eine politische Umorientierung bei Hegel statt. Er wurde ein Anhänger der konstitutionellen Monarchie Preußens und söhnte sich mit den politischen Gegebenheiten aus. Hegels Philosophie erhebt den Anspruch, die gesamte Wirklichkeit in der Vielfalt ihrer Erscheinungsformen einschließlich ihrer geschichtlichen Entwicklung zusammenhängend, systematisch und definitiv zu deuten. In ihrer Wirkung auf die westliche Geistesgeschichte ist sie mit dem Werk von Platon, Aristoteles und Kant vergleichbar. Sein philosophisches Werk Phänomenologie des Geistes aus dem Jahre 1807 zählt zu den wirkmächtigsten Werken der Philosophiegeschichte überhaupt.
Eva Moldenhauer, 1934 in Frankfurt/Main geboren, ist seit 1964 als Übersetzerin tätig. Sie übersetzte u.a. Claude Simon, Jorge Semprun, Agota Kristof, Jean Paul Sartre und Lévi-Strauss. Sie wurde mit zahlreichen Preisen ausgezeichnet, u.a. 1982 mit dem "Helmut-M.-Braem-Preis" und 1991 mit dem "Celan-Preis". 2005 wurde sie für ihre Neu-Übersetzung von Claude Simons "Das Gras" für den "Preis der Leipziger Buchmesse" nominiert. 2012 wurde Eva Moldenhauer mit dem "Prix de l'Académie de Berlin".ausgezeichnet.
Summary
Vorrede
Einleitung. Begriff der Philosophie des Rechts, des Willens, der Freiheit und des Rechts. § 1-32
Einteilung. § 33
ERSTER TEIL - DAS ABSTRAKTE RECHT
§ 34-104
Erster Abschnitt. Das Eigentum. § 41-71
A. Besitznahme. § 54-58
B. Gebrauch der Sache. § 59-64
C. Entäußerung des Eigentums. § 65-70.
Übergang vom Eigentum zum Vertrage. § 71
Zweiter Abschnitt. Der Vertrag. § 72-81
Dritter Abschnitt. Das Unrecht. § 82-104
A. Unbefangenes Unrecht. § 84-86
B. Betrug. § 87-89
C. Zwang und Verbrechen. § 90-103.
Übergang vom Recht in Moralität. § 104
ZWEITER TEIL - DIE MORALITÄT
§ 105-141
Erster Abschnitt. Der Vorsatz und die Schuld. § 105-118
Zweiter Abschnitt. Die Absicht und das Wohl. § 119-128
Dritter Abschnitt. Das Gute und das Gewissen. § 129-140
Übergang von der Moralität in Sittlichkeit. § 141
DRITTER TEIL - DIE SITTLICHKEIT
§ 142-360
Erster Abschnitt. Die Familie. § 158-181
A. Die Ehe. § 161-169
B. Das Vermögen der Familie. 5 170-172
C. Die Erziehung der Kinder und die Auflösung der Familie. § 173-180
Übergang der Familie in die bürgerliche Gesellschaft. § 181
Zweiter Abschnitt. Die bürgerliche Gesellschaft. § 182-256
A. Das System der Bedürfnisse. § 189-208
a. Die Art des Bedürfnisses und der Befriedigung. § 190-195 / b. Die Art der Arbeit. § 196-198 / c. Das Vermögen. § 199-208
B. Die Rechtspflege. § 209-229
a. Das Recht als Gesetz. § 211-214 / b. Das Dasein des Gesetzes. § 215-218 / c. Das Gericht. § 219-229
C. Die Polizei und Korporation. § 230-256
a. Die Polizei. § 231-249 / b. Die Korporation. § 250-256
Dritter Abschnitt. Der Staat. § 257-360
A. Das innere Staatsrecht. § 260-329
I. Innere Verfassung für sich. § 272-320
a. Die fürstliche Gewalt. § 275-286 / b. Die Regierungsgewalt. § 287-297 / c. Die gesetzgebende Gewalt. § 298-320
II. Die Souveränität gegen außen. § 321-329
B. Das äußere Staatsrecht. § 330-340