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Anhand höchstrichterlicher Rechtsprechung deckt die Klausurensammlung das examensrelevante Grundwissen im Privatversicherungsrecht ab. Die Lösungen beinhalten die rechtliche Begutachtung eines Falles und haben das Ziel, Kenntnisse zu vertiefen.Verständlich geschrieben ermöglichen die strukturierten, übersichtlichen Klausuren es auch dem Anfänger, sich einen Überblick über die Grundlagen des Privatversicherungsrechts zu verschaffen.
List of contents
Klausur Nr. 1: Heinrichs neuer Feuerstuhl* Zustandekommen des Versicherungsvertrages.- Klausur Nr. 2: Hüttenzauber** Rechtsnatur der Verbraucher information -Widerrufsrecht nach
5a VVG - Rumpfvertrag -vorläufige Deckungszusage.- Klausur Nr. 3: An der schwäbischen Eisenbahn*** Spätschadenproblematik - Folgeereignis- und Schadens-ursachetheorie - Zahlungsverzug bei Einzugsermächtigung.- Klausur Nr. 4: Tunesischer Führerschein** Obliegenheiten vor und nach Eintritt des Ver-sicherungsfalls - Führerscheinklausel - Relevanzrechtsprechung.- Klausur Nr. 5: Kein Alarm trotz Alarmanlage*** Falsche Schlüssel - Beweislast bei Einbruchsdiebstahl -Gefahrerhöhung durch Unterlassen - objektive Ge?ahrerhöhung.- Klausur Nr. 6: Unvollständiger Antrag*** Vorvertragliche Anzeigepflichten - Rücktritt -arglistiges Verschweigen - Risikoprüfungsobliegenheit -Analogie zu
21 VVG.- Klausur Nr. 7: Der Pferdestallfall*** Obliegenheiten - Wissensvertreter - Wissenserklärungsvertreter -Repräsentantendoktrin - Relevanzrechtsprechung.- Klausur Nr. 8: Klärchens Ballkleider*** Neuwertversicherung - Bereicherungsverbot -Wiederbeschaffungsabsicht.- Klausur Nr. 9: Klärchen läßt abbuchen** Prämienabbuchung - Prämienanpassungsklauseln -DAS-Urteil - Tagespreisurteil.- Klausur Nr. 10: Der Sicherungsschein*** Versicherung für fremde Rechnung - Leistungsfreiheit wegen Nichtzahlung der Erstprämie - Sicherungsschein für kreditgebende Bank - Kfz-Kaskoversicherung.- Klausur Nr. 11: Auge- und Ohr- Doktrin*** Zurechnung des Wissens des Agenten - Abgrenzung zur Sachwalterhaftung - vorvertragliche Anzeigepflichten -Wissenszurechnung im Konzern.- Klausur Nr. 12: Ihr Kinderlein kommet*** Gesetzlicher Forderungsübergang nach
67 Abs.2 VVG - Haftungsreduktion oder Haftungsausschlu? durchanteilige Prämienzahlung.- Klausur Nr. 13: Mord durch Bezugsberechtigten*** Bezugsberechtigung - Anfechtung des Lebensversicherungs-vertrags - schriftliche Einwilligung der versicherten Person -vorvertragliche Anzeigepflichten.- Stichwortverzeichnis.
About the author
Hans Peter Schwintowski ist Leiter des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der kommunalen Wirtschaft (EWeRK), Berlin und Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Wirtschaftsrecht und Europarecht an der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität, Berlin.