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Ausgehend von den Grundlagen des Vertrags von Lissabon und der systematischen Zusammenhänge analysiert das Handbuch unter besonderer Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf das deutsche Strafverfahren:
die historischen Wurzeln und die Grundlagenfragen der europäischen Strafrechtsintegration
alle wichtigen Deliktsbereiche, von den Betrugs- und Finanzdelikten über Schleuserkriminalität oder Wettbewerbsstrafrecht bis hin zum Lebensmittelstrafrecht
alle Fragen der justiziellen Zusammenarbeit - z.B. Rechtshilfe, Europäischer Haftbefehl, Europäische Beweisanordnungen, Anerkennung von Geldstrafen wie Bußgeldern
alle Fragen der Zusammenarbeit von Polizei und Zoll (einschließlich der damit zusammenhängenden Probleme des Datenschutzes)
Einrichtungen der Strafverfolgung und deren Funktionsweisen (u.a. OLAF, Europol, Eurojust).
Mit dem Handbuch zum Europäischen Strafrecht ist unter Federführung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht und in Herausgeberschaft renommierter Strafrechtswissenschaftler nunmehr ein fundiertes und souverän geschriebenes Werk entstanden, das klar gegliedert, übersichtlich und verständlich keine Fragen offen lässt.
Besonders hilfreich für die Strafverteidigung:
Europa eröffnet auch neue Verteidigungsrechte: Sämtliche Rechtsschutzverfahren, sei es im Rahmen der EMRK, des EU-Rechts oder der europäisch abzuleitenden Verfahrensgarantien im nationalen Recht werden dargestellt.
Herausgeber und Autoren sind mit dem Thema bestens vertraute Wissenschaftler sowie Mitarbeiter europäischer Behörden und der deutschen Justizpraxis. Mit dem neuen Handbuch zum Europäischen Strafrecht legen sie ein zukünftiges Standardwerk vor, ein "Muss" für die deutsche Strafrechtswissenschaft und -praxis.
Das Strafrecht wird schon seit langem in erheblichem Umfang durch europäische Vorgaben geprägt. Der Lissabonner Vertrag hat den Einfluss der Europäischen Union auf das Strafrecht nunmehr weiter verstärkt: Die Europäische Union hat heute nicht nur die Möglichkeit, das nationale Strafrecht und das Recht der europäischen Zusammenarbeit durch Richtlinien zu bestimmen, sondern kann neben supranationalem Verwaltungsstrafrecht (z.B. im Kartellrecht) auf der Grundlage des Lissabonner Vertrags in Teilbereichen jetzt sogar supranationales Strafrecht setzen.
About the author
Professor Dr. Ulrich Sieber ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Informationsrecht und Rechtsinformatik an der Universität Würzburg. Er arbeitet seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Computerrechts, war persönlicher Sonderberater von zwei EG-Kommissaren und unterstützte zahlreiche deutsche und ausländische Regulierungsstellen, internationale Organisationen und Firmen.
Professor Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg war Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Regensburg und ist jetzt Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht.