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Poena extraordinaria - Zur Strafzumessung in der frühen Kaiserzeit

German · Paperback / Softback

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Description

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Woran orientierten sich die Gerichte bei der Strafzumessung in der frühen Kaiserzeit? Andreas Schilling untersucht vor dem Hintergrund dieser Fragestellung einen Teilbereich des antiken römischen Strafrechts. Das republikanische Strafrecht wie auch die Zeit ab 200 n.Chr. ist aufgrund der guten Quellenlage gründlich erforscht. Weniger gut ist hingegen die Zwischenzeit dokumentiert. Es wurden aber auch nicht alle erreichbaren Nachrichten dieser Zeit systematisch untersucht. Unterschiedliche Meinungen hierzu spiegeln dies wider.

Der Autor schließt diese Lücke. Sorgfältig wertet er alle einschlägigen Quellen aus der frühen Kaiserzeit aus und analysiert chronologisch 120 Strafprozesse. Aus der facettenreichen literarischen Überlieferung arbeitet Andreas Schilling juristische Maßstäbe heraus und stellt dar, wie sich auf dem Boden des republikanischen Strafrechts über die Strafpraxis der frühen Kaiserzeit feste Kriterien bei der Strafzumessung herausbildeten. Die nicht juristische Überlieferung aus der frühen Kaiserzeit wird so mit der juristischen Überlieferung der Zeit ab 200 n. Chr. verknüpft.

List of contents

Aus dem Inhalt:
Einleitung: Problemstellung - Forschungsstand - Methode und Quellen - A. Vorüberlegungen: Sinn und Zweck des Strafens bei den Römern - Strafmilderungen und Strafschärfungen: clementia und utilitas publica - Todes- und Verbannungsstrafe im römischen Strafrecht - B. Die einzelnen Prozesse bis Trajan: Augustus: Der erste princeps und die Anfänge der Strafzumessung - Tiberius: reiche Nachrichten zur Strafzumessung. Ein Prinzip gewinnt Kontur - Caligula: Der Kaiser übernimmt die Strafzumessung - Claudius: Strafzumessung durch Senat und Kaiser - Nero: Strafzumessung im Spiegel von quinquennium Neronis und Tyrannenherrschaft - Von Galba bis Titus (68 - 81 n. Chr.): Die Jahre spärlicher Überlieferung - Domitian: Scheinbare Gesetzestreue und correctio morum - Trajan (98 - 117 n. Chr.): Strafzumessung unter dem Optimus Princeps - Weitere Überlieferung bis zu den Severern - C. Die Strafzumessungsgründe im späteren Recht: Das Alter des Angeklagten - Das Geschlecht des Angeklagten - Der Stand des Angeklagten - Rückfälligkeit - Umstände der Tat: insbesondere Schwere und Ausmaß - Der Umfang der Beteiligung - Das Handeln aus Leidenschaft (impetu) und die Strafzumessung pro modo culpae - Berücksichtigung der physischen Verfassung - Die Bildung des Angeklagten - Die familiäre Situation des Angeklagten - Weitere Ermessensgründe im späteren Recht - Nicht wiederkehrende Gründe - Zusammenfassung - Schlussbetrachtung - Anhang I-III - Quellenregister - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis

About the author










Andreas Schilling studierte in Freiburg Rechtswissenschaften. Nach der ersten juristischen Staatsprüfung arbeitete er unter Prof. Detlef Liebs als Promotionsstipendiat der Studienstiftung an seiner Dissertation über ein Thema aus dem antiken römischen Strafrecht und forschte längere Zeit in Rom und Oxford. Nach dem Referendariat am Landgericht Freiburg und der zweiten juristischen Staatsprüfung studierte er als Stipendiat der Studienstiftung, der ZEIT-Stiftung und des DAAD an der University of Oxford, wo er 2012 den Titel eines Magister Juris erwarb.

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