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Der Konzernabschluss als Element der Corporate Governance

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Im Rahmen eines auf Interessenausgleich ausgerichteten Corporate Governance Systems stellt der Konzernabschluss eine wesentliche Ressource für verschiedene Governance-Mechanismen zur Verfügung - Information. Zur Untersuchung seiner Funktionsfähigkeit als Informationsinstrument unterscheidet Michael Ebert zwischen Informationssender (berichtendes Unternehmen), Informationsmedium (Konzernabschluss) und Informationsempfänger (Shareholder). Er zeigt, dass bestimmte Eigenschaften dieser drei Elemente, wie z.B. Opportunismus, Objektivierungserfordernisse oder kognitive Beschränkungen, eine erfolgreiche Informationsvermittlung behindern können. Folglich müssen sich regulatorische Maßnahmen, die Konzernabschlüsse oder allgemein Finanzberichte betreffen, immer an ihrer Wirkung auf alle drei Elemente des Informationsprozesses messen lassen.

List of contents

Problemstellung und Begriffsabgrenzung.- Beeinträchtigung der Informationsfunktion durch Bilanzpolitik.- Beeinträchtigung der Informationsfunktion durch uninformative Daten.- Verzerrte Informationswahrnehmung der Bilanzadressaten.- Der Aufsichtsrat als komplementärer Governance Mechanismus.- Schlussbemerkungen.

About the author

Dr. Michael Ebert promovierte bei Prof. Dr. Dirk Simons am Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen der Universität Mannheim.

Summary

Im Rahmen eines auf Interessenausgleich ausgerichteten Corporate Governance Systems stellt der Konzernabschluss eine wesentliche Ressource für verschiedene Governance-Mechanismen zur Verfügung - Information. Zur Untersuchung seiner Funktionsfähigkeit als Informationsinstrument unterscheidet Michael Ebert zwischen Informationssender (berichtendes Unternehmen), Informationsmedium (Konzernabschluss) und Informationsempfänger (Shareholder). Er zeigt, dass bestimmte Eigenschaften dieser drei Elemente, wie z.B. Opportunismus, Objektivierungserfordernisse oder kognitive Beschränkungen, eine erfolgreiche Informationsvermittlung behindern können. Folglich müssen sich regulatorische Maßnahmen, die Konzernabschlüsse oder allgemein Finanzberichte betreffen, immer an ihrer Wirkung auf alle drei Elemente des Informationsprozesses messen lassen.

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