Fr. 96.00

Das förmliche Geständnis im US-amerikanischen Strafprozeß als Beispiel der Verfahrenserledigung.

German · Paperback / Softback

Shipping usually within 1 to 2 weeks (title will be printed to order)

Description

Read more

Im US-amerikanischen Strafprozeßrecht ist eine Verfahrensbeendigung durch ein förmliches Geständnis des Angeklagten (plea of guilty) gesetzlich geregelt. Auch in der deutschen Rechtspraxis wird die Verurteilung des Angeklagten allein aufgrund eines schlanken Geständnisses für zulässig erachtet (BGH NStZ 1999, 92 ff), obwohl dies im Gesetz nicht vorgesehen ist.Der Verfasser nimmt dies zum Anlaß für eine rechtsvergleichende Darstellung und Analyse des plea of guilty, da eine systematische Untersuchung des amerikanischen Vorbilds für entsprechende Reformüberlegungen bislang fehlt. Bekennt sich im anglo-amerikanischen Rechtskreis ein Angeklagter im Sinne der Anklage schuldig (plea of guilty), so wird hierin materiell ein Geständnis und prozessual ein an das Gericht gerichtetes Angebot erblickt, die Schuldfrage bereits durch dieses Schuldbekenntnis als entschieden anzusehen. Den Richter trifft eine gesetzliche Pflicht, die Geständnisentscheidung des Angeklagten auf seine Freiwilligkeit und materielle Richtigkeit zu überprüfen. Wird das plea of guilty vom Gericht akzeptiert, ist der Angeklagte mit weiteren Prozeßrechten präkludiert. Die Anfechtbarkeit des plea of guilty oder des auf dem plea of guilty beruhenden Urteils ist im amerikanischen Recht stark eingeschränkt. Dies führt im Regelfall zu einer raschen Verfahrenserledigung.

List of contents

Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Kapitel: Stand der Diskussion um die Wirkung des Geständnisses des Angeklagten im deutschen Strafprozeß: Fehlen einer gesetzlichen Regelung - Die Rechtsprechungspraxis - Auffassungen der Literatur - 2. Kapitel: Grundlagen des Geständnisses im amerikanischen Strafprozeßrecht: Rechtsgrundlagen - Das System des amerikanischen Strafverfahrens - Geständnisbegriffe im adversatorischen Strafprozeß - Erscheinungsformen der pleas - 3. Kapitel: Das plea of guilty und seine Wirkung im Prozeß: Historische Entwicklungen - Prozessuale Wirkung des plea of guilty - Materiellrechtliche Wirkung des plea of guilty - 4. Kapitel: Allgemeine Voraussetzungen der Verfahrenserledigung durch Geständnis: Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten (competency) - Das Recht auf einen Verteidiger (counsel) - 5. Kapitel: Besondere Voraussetzungen der Verfahrenserledigung durch Geständnis: Freiwilligkeit des Schuldbekenntnisses (voluntary plea) - Mindestkenntnisse des Angeklagten (intelligent plea) - Materielle Richtigkeit des Schuldbekenntnisses (factual basis) - Akzeptierung des Schuldbekenntnisses durch das Gericht (acceptance) - 6. Kapitel: Art und Umfang der Fehlerkontrolle: Antrag auf Genehmigung der Zurücknahme des plea of guilty (motion to withdraw) - Direct appeal - Wiederaufnahmeverfahren (Habeas Corpus Verfahren) - Zusammenfassung - Anhang A: Auszug aus der amerikanischen Bundesverfassung (United States Constitution - Amendment) - Anhang B: Federal Rules of Criminal Procedure 11: Pleas - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis

Product details

Authors Johannes Bickel
Publisher Duncker & Humblot
 
Languages German
Product format Paperback / Softback
Released 18.05.2010
 
EAN 9783428103003
ISBN 978-3-428-10300-3
No. of pages 222
Dimensions 157 mm x 12 mm x 233 mm
Weight 346 g
Illustrations 222 S.
Series Schriften zum Prozessrecht
Schriften zum Prozessrecht (PR)
Schriften zum Prozessrecht
Subjects Social sciences, law, business > Law > Public law, administrative procedural law, constitutional procedural law

Strafrecht, öffentliches Recht, Deutschland, Strafrecht, allgemein, Rechtsvergleich

Customer reviews

No reviews have been written for this item yet. Write the first review and be helpful to other users when they decide on a purchase.

Write a review

Thumbs up or thumbs down? Write your own review.

For messages to CeDe.ch please use the contact form.

The input fields marked * are obligatory

By submitting this form you agree to our data privacy statement.