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Die Entwicklungsgeschichte des Privatrechts und der Privatrechtswissenschaft ist intensiv erforscht und dokumentiert worden; das gleiche gilt für die deutsche Verfassungsgeschichte der Neuzeit. Für das Strafrecht und die Staatsrechtswissenschaft liegt wenigstens eine größere zusammenfassende Darstellung vor. Die Geschichte des öffentlichen Rechts als Wissenschaftsgeschichte ist dagegen ein Waisenkind der Rechtshistorie geblieben. Michael Stolleis legt hier nun erstmals eine eingehende Darstellung vor. Der Autor zeichnet die verschlungenen Wege nach, auf denen die Lehre des Staats- und Verwaltungsrechts den Staat der frühen Neuzeit bei seiner Entwicklung begleitete und formen half. Er fragt nach der Bedeutung des römischen Rechts für den Staat der frühen Neuzeit, nach der Geschichte der Unterweisung in Politik und nach der Entwicklung der Lehre vom guten Regiment . Die wichtigsten Juristen und ihre Werke zum öffentlichen Recht werden in eingehenden Analysen vorgestellt. Michael Stolleis untersucht dabei auch, wann und an welchen Universitäten die ersten Versuche unternommen wurden, ein eigenständiges öffentliches Recht zu entwickeln und zu lehren. Der erste Band des Werkes reicht vom 16. Jahrhundert bis zum Ende des Alten Reichs (1806). Verfassungs-, Verwaltungs- und Universitätsgeschichte werden hier mit der Geschichte von Staat, Gesellschaft und Kirche, aber auch mit der literatur- und Gelehrtengeschichte des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation verwoben. So ist ein einzigartiges Panorama der Zeit der Glaubenskämpfe, von Barock und Aufklärung entstanden.
About the author
Michael Stolleis, geboren 1941, Balzan-Preisträger 2000, ist seit 1975 Professor für Öffentliches Recht, Neuere Rechtsgeschichte und Kirchengeschichte an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt a. M. und seit 1991 Direktor am dortigen Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte.
Summary
Die Entwicklungsgeschichte des Privatrechts und der Privatrechtswissenschaft ist intensiv erforscht und dokumentiert worden; das gleiche gilt für die deutsche Verfassungsgeschichte der Neuzeit. Für das Strafrecht und die Staatsrechtswissenschaft liegt wenigstens eine gröÃere zusammenfassende Darstellung vor. Die Geschichte des öffentlichen Rechts als Wissenschaftsgeschichte ist dagegen ein Waisenkind der Rechtshistorie geblieben. Michael Stolleis legt hier nun erstmals eine eingehende Darstellung vor. Der Autor zeichnet die verschlungenen Wege nach, auf denen die Lehre des Staats- und Verwaltungsrechts den Staat der frühen Neuzeit bei seiner Entwicklung begleitete und formen half. Er fragt nach der Bedeutung des römischen Rechts für den Staat der frühen Neuzeit, nach der Geschichte der Unterweisung in Politik� und nach der Entwicklung der Lehre vom �guten Regiment�. Die wichtigsten Juristen und ihre Werke zum öffentlichen Recht werden in eingehenden Analysen vorgestellt. Michael Stolleis untersucht dabei auch, wann und an welchen Universitäten die ersten Versuche unternommen wurden, ein eigenständiges �öffentliches Recht zu entwickeln und zu lehren. Der erste Band des Werkes reicht vom 16. Jahrhundert bis zum Ende des Alten Reichs (1806). Verfassungs-, Verwaltungs- und Universitätsgeschichte werden hier mit der Geschichte von Staat, Gesellschaft und Kirche, aber auch mit der literatur- und Gelehrtengeschichte des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation verwoben. So ist ein einzigartiges Panorama der Zeit der Glaubenskämpfe, von Barock und Aufklärung entstanden.