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Die Neuerscheinung:
Erb- oder schenkungsrechtliche Sachverhalte, die unter den Freibeträgen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes liegen, sind für den Berater in steuerlicher Hinsicht grundsätzlich unproblematisch. Dies ändert sich jedoch, wenn ein solcher Fall unter dem Gesichtspunkt der Ertragsteuer oder Grunderwerbsteuer Bedeutung erlangt oder Erwerbe der Beteiligten die bei Erbschaften oder Schenkungen maßgeblichen Freibeträge überschreiten. Hier wird nicht nur der Steuerspezialist, sondern jeder erbrechtliche Berater bei Vermögensnachfolgen oder Abwicklungen von Erbfällen mit steuerlichen, vor allem erbschaft- und schenkungsteuerlichen Fragen konfrontiert.
Hilfreich bei der steuerrechtlichen Beratung ist dieser neue Band aus der Reihe Tipps und Taktik. Das Erbschaftsteuerrecht wird auf aktuellem Rechtsstand für den im Steuerrecht versierten wie auch für den am Steuerrecht interessierten Berater in verständlicher Sprache und mit zahlreichen Beispielen und Übersichten systematisch erläutert. Die Darstellung behandelt die umfassenden Neuerungen durch das ab 1.1.2009 geltende Erbschaftsteuerreformgesetz. Berücksichtigt werden konnte auch der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums.
About the author
Dr. Manzur Esskandari, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Strafrecht ist in seiner anwaltlichen Praxis spezialisiert auf Erb- und Nachfolgefragen und in der Fachliteratur sowie als Referent einschlägig und umfassend ausgewiesen. Er ist Lehrbeauftragter der Universität des Saarlandes sowie Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes im Niedersächsischen Justizministerium.
Report
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Stärke dieses Handbuchs vor allem aus der Tatsache resultiert, dass in einem Werk die wichtigsten praxisrelevanten Fragestellungen rund um das Thema "Vererben und Verschenken" anhand von Beispielsfällen und Übersichten umfassend abgehandelt werden. Damit erweist sich das Buch für den Praktiker aber auch Einsteiger in die Materie als äußerst wertvoll, weil es in komprimierter Form neben den theoretischen Voraussetzungen auch die Umsetzung "am Fall" behandelt.
Dipl. Fw. (FH) Dr. Hellmut Götz, RA/StB/FAStR in: ZEV 6/2010