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Technische Schutzmaßnahmen und ihr rechtlicher Schutz vor Umgehung - dieser Band weist neue Wege:
Geistiges Eigentum ist durch die Entwicklung der Digitaltechnik noch verletzlicher geworden. Werke und Leistungen lassen sich zwar vor den Gefahren der Technik mit Hilfe der Technik schützen. Auch dieser Schutz ist jedoch unvollkommen, da technische Schutzmaßnahmen umgangen werden können. Rechtliche Umgehungsverbote sollen deshalb neben Urheberrecht und technischen Schutzmaßnahmen eine dritte Schutzebene schaffen.
Der Band
- analysiert die einschlägigen Regelungen und Regelungsvorschläge auf internationaler und europäischer Ebene, in Deutschland und den USA,
- klärt ihre dogmatische Einordnung,
- zeigt die bislang weitgehend ungeklärten praktischen Konsequenzen vor allem im Hinblick auf die Schranken des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte,
- entwickelt Definitionen, Auslegungs- und Lösungsvorschläge.
Für im Internet tätige oder einschlägig planende Wirtschaftsunternehmen und ih re Berater, Rechtsanwälte und Richter.
Additional text
Die Diskussion um den rechtlichen Schutz technischer Maßnahmen vor Umgehung
rüttelt an den Grundfesten des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte
wie kaum ein anderes Thema zuvor. Durch die Entwicklung der Digitaltechnik
sind diese geistigen Eigentumsrechte noch verwundbarer geworden. Werke
und Leistungen lassen sich jedoch vor den Gefahren der Technik mit Hilfe
der Technik schützen. Dieser Schutz ist unvollkommen, da die gleiche Technologie
auch zur Umgehung technischer Schutzmaßnahmen benutzt werden kann. Die
Umgehungsschutzregelungen bzw. -regelungsvorschläge auf internationaler
und europäischer Ebene sowie in Deutschland und den USA aber scheinen auf
den ersten Blick mehr Fragen aufzuwerfen als zu lösen: Auslegung, dogmatische
Einordnung und praktische Konsequenzen vor allem im Hinblick auf die Schranken
des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte sind bislang weitgehend
ungeklärt. Hier gibt die vorliegende Arbeit Lösungshinweise. Für im Internet
tätige oder einschlägig planende Wirtschaftsunternehmen und ihre Berater,
Rechtsanwälte, Richter