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Wenn von deutscher Kolonialgeschichte die Rede ist, dann wird zumeist Leben und Herrschaft der Deutschenin Afrika, China oder der Südsee thematisiert. Unberücksichtigt bleibt, dass die Richtlinien der Kolonialpolitikin Berlin ausgearbeitet und dann den Kolonialbeamten vor Ort übermittelt wurden. Eine der wichtigsten Institutionen für einen solchen Imperialismus vom Grünen Tisch war der 1891 gegründete Kolonialrat. Dort debattierten Unternehmer, Missionarsvertreter und Koloniallobbyisten alle die Kolonien betreffenden Fragen und legten in Abstimmung mit der Regierung die Prioritäten der deutschen Kolonialpolitik fest. Dabei dominierten eindeutig wirtschaftliche und machtpolitische Interessen. Für eine zivilisatorisch bedingte Politik gegenüber der Kolonialbevölkerung blieb nur wenig Raum. Nach der zunehmend lauter werdenden Kritik im Reichstag wurde der Kolonialrat 1907/08 aufgelöst, 1911 und 1913 aber erneut in anderer Form einberufen. Hartmut Pogge von Strandmann stellt nun erstmals den Kolonialrat ins Zentrum einer wissenschaftlichen Untersuchung und analysiert auf der Basis bisher nicht ausgewerteten Quellenmaterials die Auseinandersetzungen und Entscheidungen dieses für die Kolonialpolitik wichtigsten Beratergremiums.
About the author
Hartmut Pogge von Strandmann; Jahrgang 1938; lehrt seit 1966 Europäische Geschichte an britischen, amerikanischen, deutschen und afrikanischen Universitäten; Professor of Modern History an der Universität Oxford/England. Zahlreiche Veröffentlichungen zum europäischen Imperialismus, zur deutschen Kolonialgeschichte, zur Vorgeschichte des Ersten Weltkriegs und zu den deutsch-sowjetischen Wirtschaftsbeziehungen zwischen 1917 und 1941.