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Geschichte: K. Schüttauf: Würde des Menschen - Zur Geschichte und Struktur des Begriffs - K. Seelmann: Menschenwürde und die zweite und dritte Formel des Kategorischen Imperativs - Kantischer Befund und aktuelle Funktion
Begründung: M. Herdegen: Der konsequentialistische Grund für den Schutz der Menschenwürde - G. Luf: Der deontologische Grund für den Schutz der Menschenwürde - W. Schild: Zur Kritik der Kontingenz von Würde
Konturen: D. Birnbacher: Annäherungen an das Instrumentalisierungsverbot - W. Marx: Grundrechte - keine kollektiven Intuitionen, sondern Grundlegungsbedingungen der Generierung eines Rechtssystems - U. Steinvorth: Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflicht - P. Becchi: Menschenwürde - die italienische verfassungsrechtliche Variante im Unterschied zur deutschen
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Aus dem Inhalt:
Geschichte: K. Schüttauf: Würde des Menschen Zur Geschichte und Struktur des Begriffs K. Seelmann: Menschenwürde und die zweite und dritte Formel des Kategorischen Imperativs Kantischer Befund und aktuelle Funktion
Begründung: M. Herdegen: Der konsequentialistische Grund für den Schutz der Menschenwürde G. Luf: Der deontologische Grund für den Schutz der Menschenwürde W. Schild: Zur Kritik der Kontingenz von Würde
Konturen: D. Birnbacher: Annäherungen an das Instrumentalisierungsverbot W. Marx: Grundrechte keine kollektiven Intuitionen, sondern Grundlegungsbedingungen der Generierung eines Rechtssystems U. Steinvorth: Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflicht P. Becchi: Menschenwürde die italienische verfassungsrechtliche Variante im Unterschied zur deutschen
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Dr. Gerd Brudermüller ist Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe.