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Die teilweise dramatischen Entwicklungen in den Neuro- und Kognitionswissenschaften haben in den letzten Jahren zu einer überaus kontroversen Diskussion der Frage nach Willensfreiheit und Verantwortung geführt. Insbesondere die Implikationen für unsere Rechtsordnung stehen in Frage. Dieser interdisziplinär angelegte Band liefert eine umfassende Beurteilung dieser Entwicklungen und ihrer Konsequenzen für alle Bereiche unseres Rechtssystems. Basis der Beurteilung ist zum einen eine genauere Bestimmung der philosophischen und rechtsphilosophischen Grundlagen des Freiheitsproblems und zum anderen eine kritische Bestandsaufnahme der vorliegenden neuro- und kognitionswissenschaftlichen Befunde.
List of contents
Einleitung
Michael Plauen: Teil I; Philosophische und psychologische Beiträge - Ernst-Joachim Lampe: Teil II; Juristische Beiträge
Philosophie
Michael Pauen: Freiheit, Schuld und Strafe - Georg Mohr: Welche Freiheit braucht das Strafrecht
Psychologie und Neurowissenschaft
Julius Kuhl: Der Wille ist frei und determiniert; Funktionsanalyse und Diagnostik von Selbstbestimmung und Verantwortung - Gerhard Roth/ Monika Lück/ Daniel Strüber: Willensfreiheit und strafrechtliche Schuld aus Sicht der Hirnforschung - Frank Rösler: Was verraten die Libet-Experimente über den "freien Willen"?; Leider nicht sehr viel
Rechtswissenschaft
Christian Baldus: Die Bedeutung der Willensfreiheit im römischen Privatrecht - Hans-Peter Haferkamp: Die Bedeutung der Willensfreiheit für die Historische Rechtsschule - Wolfgang Schur: Die Bedeutung der Willensfreiheit für das heutige deutsche Privatrecht - Christoph Möllers: Willensfreiheit durch Verfassungsrecht - Werner Heun: Die grundgesetzliche Autonomie des Einzelnen im Lichte der Neurowissenschaften - Ernst-Joachim Lampe: Die Bedeutung der menschlichen Freiheit in der neueren Lehre vom Strafunrecht - Reinhard Merkel: Handlungsfreiheit, Willensfreiheit und strafrechtliche Schuld - Dieter Dölling: Willensfreiheit und Verantwortungszuschreibung unter kriminalitätstheoretischen Aspekten
About the author
Ernst-Joachim Lampe, Professor Dr. jur. (geb. 1933), hat seit 1971 einen Lehrstuhl für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Bielefeld inne.
Michael Pauen, Dr. phil. habil., geb. 1956 in Krefeld. Studium in Marburg, Frankfurt und Hamburg. Promotion 1989, Habilitation 1995. Visiting Professor am Institute for Advanced Study in Amherst, Massachusetts, und Fellow an der Cornell-University in Ithaca; New York. Fellow am Hanse-Wissenschaftskolleg, Bremen. 1997 Ernst-Bloch-Förderpreis. Z. Zt. Professurvertretung an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg.
Gerhard Roth zählt zu den bekanntesten Hirnforschern Deutschlands. Er hat in Philosophie und Zoologie promoviert und lehrt seit 1976 als Professor für Verhaltensphysiologie an der Universität in Bremen; seit 1989 ist er Direktor am dortigen Institut für Hirnforschung. 1997 wurde er zum Gründungsrektor des Hanse-Wissenschaftskollegs ernannt. Er ist Mitglied der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und seit 2003 Präsident der Studienstiftung des deutschen Volkes. Seine Forschungsschwerpunkte sind neurobiologische Grundlagen der kognitiven und emotionalen Verhaltenssteuerung bei Wirbeltieren, neurobiologische Grundlagen psychischer Zustände und Erkrankungen, theoretische Neurobiologie und Neurophilosophie. Er hat neben zahlreichen Fachartikeln und -büchern auch eine ganze Reihe erfolgreicher Sachbücher veröffentlicht, darunter etwa Das Gehirn und seine Wirklichkeit sowie Fühlen, Denken, Handeln, und ist regelmäßig Gast von Fernseh- und Rundfunksendungen.
Summary
Die teilweise dramatischen Entwicklungen in den Neuro- und Kognitionswissenschaften haben in den letzten Jahren zu einer überaus kontroversen Diskussion der Frage nach Willensfreiheit und Verantwortung geführt. Insbesondere die Implikationen für unsere Rechtsordnung stehen in Frage. Dieser interdisziplinär angelegte Band liefert eine umfassende Beurteilung dieser Entwicklungen und ihrer Konsequenzen für alle Bereiche unseres Rechtssystems. Basis der Beurteilung ist zum einen eine genauere Bestimmung der philosophischen und rechtsphilosophischen Grundlagen des Freiheitsproblems und zum anderen eine kritische Bestandsaufnahme der vorliegenden neuro- und kognitionswissenschaftlichen Befunde.