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Eine systematische Darstellung der allgemeine Rechtssoziologie im In- und Ausland. Der Band bestimmt zuerst die Stellung der Rechtssoziologie zwischen Soziologie und Rechtswissenschaft. Darauf folgt eine ausführliche Wiedergabe und Kritik der Lehren der wichtigsten Theoretiker u.a. Marx, Durkheim, M. Weber, Luhmann. Der abschließende Teil stellt den gegenwärten Stand der allgemeinen Rechtssoziologie systematisch dar. Behandelte Themen sind z. B. soziologischer Rechtsbegriff, allgemeine Rechtsprinzipien, Macht und Recht und Sozialprofil der Juristen.
List of contents
1. Abschnitt: Rechtssoziologie als Teilgebiet der Soziologie . . . . . 2
2. Abschnitt: Rechtssoziologie als Zweig der Rechtswissenschaft . . 10
3. Abschnitt: Geschichte und gegenwärtiger Stand der Rechtssoziologie . . . . . . 26
2. Teil: Theoretiker der Rechtssoziologie . . . . . . . . . . . . . . . 47
4. Abschnitt: Karl Marx und Friedrich Engels . . . . . . . . . . . . 48
5. Abschnitt: Emile Durkheim . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
6. Abschnitt: Eugen Ehrlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
7. Abschnitt: Max Weber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
8. Abschnitt: Theodor Geiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
9. Abschnitt: Niklas Luhmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
10. Abschnitt: Helmut Schelsky . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148
3. Teil: Recht und Gesellschaft (Allgemeine Rechtssoziologie) . . . . 159
11. Abschnitt: Der soziologische Rechtsbegriff . . . . . . . . . . . . 160
12. Abschnitt: Allgemeine Rechtsprinzipien . . . . . . . . . . . . . . 196
13. Abschnitt: Sanktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221
14. Abschnitt: Geltung und Wirksamkeit des Rechts . . . . . . . . . 237
15. Abschnitt: Macht, Herrschaft und Recht . . . . . . . . . . . . . 262
16. Abschnitt: Konflikt und Konfliktregelung . . . . . . . . . . . . . 273
17. Abschnitt: Die Erforschung der Rechtskultur . . . . . . . . . . . 310
18. Abschnitt: Die Menschen und das Recht . . . . . . . . . . . . . 319
19. Abschnitt: Das Sozialprofil der Juristen . . . . . . . . . . . . . . 335
20. Abschnitt: Evolution des Rechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . 344
About the author
Prof. Dr. Thomas Raiser lehrte an der Humboldt- Universität Berlin.