Read more
Das Bundesteilhabegesetz verlangt einen Paradigmenwechsel der Eingliederungshilfe. Die Institutionenzentrierung der Leistungen soll durch Personenzentrierung ersetzt werden. Der Schlüssel zu dieser fundamentalen Veränderung liegt im Recht der Verträge, die die Träger der Eingliederungshilfe mit den Leistungserbringern schließen. Rosenows Untersuchung zeigt, dass und wie institutionenzentrierte Strukturen leistungsvereinbarungsrechtlich konstruiert und später gegen die Reformen der 1990er Jahre abgesichert wurden. Ein Schwerpunkt seiner Untersuchung liegt auf der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Leistungsvereinbarungsrecht der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe, die - so sein Ergebnis - bis 2018 der anstaltlichen Denktradition verhaftet blieb und so maßgeblich dazu betrug, dass die Reformen des Sozialhilferechts der 1990er-Jahre in der Praxis unterlaufen werden konnten. Im letzten Teil untersucht der Autor das Leistungsvereinbarungsrecht der reformierten Eingliederungshilfe. Dabei gilt sein zentrales Interesse der Frage, welche Bedingungen Leistungsvereinbarungen erfüllen müssen, um die Voraussetzungen für personenzentrierte Leistungen der Eingliederungshilfe zu schaffen - wie § 95 SGB IX es verlangt.
About the author
Roland Rosenow ist Professor für Recht der Sozialen Sicherung an der Katholischen Hochschule Freiburg. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu sozial- und betreuungsrechtlichen Themen. Schwerpunkte seiner rechtswissenschaftlichen Interessen sind das Recht der Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen und das Recht der wirtschaftlichen Existenzsicherung.
Summary
Das Bundesteilhabegesetz verlangt einen Paradigmenwechsel der Eingliederungshilfe. Die Institutionenzentrierung der Leistungen soll durch Personenzentrierung ersetzt werden. Der Schlüssel zu dieser fundamentalen Veränderung liegt im Recht der Verträge, die die Träger der Eingliederungshilfe mit den Leistungserbringern schließen. Rosenows Untersuchung zeigt, dass und wie institutionenzentrierte Strukturen leistungsvereinbarungsrechtlich konstruiert und später gegen die Reformen der 1990er Jahre abgesichert wurden. Ein Schwerpunkt seiner Untersuchung liegt auf der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Leistungsvereinbarungsrecht der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe, die - so sein Ergebnis - bis 2018 der anstaltlichen Denktradition verhaftet blieb und so maßgeblich dazu betrug, dass die Reformen des Sozialhilferechts der 1990er-Jahre in der Praxis unterlaufen werden konnten. Im letzten Teil untersucht der Autor das Leistungsvereinbarungsrecht der reformierten Eingliederungshilfe. Dabei gilt sein zentrales Interesse der Frage, welche Bedingungen Leistungsvereinbarungen erfüllen müssen, um die Voraussetzungen für personenzentrierte Leistungen der Eingliederungshilfe zu schaffen - wie § 95 SGB IX es verlangt.