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Die Ordnungsfunktion des Tarifvertrags

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Die Ordnungsfunktion des Tarifvertrags gehört zu den schillerndsten Begriffen des Tarifvertragsrechts. Sie wird oft und gerne bemüht, um die Erstreckung der Regelungswirkung des Tarifvertrags über den mitgliedschaftlichen Bereich hinaus zu begründen. Aber auch nach ihrer gesetzlichen Normierung in
1 AEntG und
4a Abs. 1 TVG bleibt diese Tarifvertragsfunktion umstritten und in ihrem rechtlichen Gehalt unklar.Daniel Holler nimmt sich daher der Frage nach dieser tarifvertraglichen Ordnungsfunktion an. In seiner rechtsdogmatischen Untersuchung wird die Funktion rechtlich analysiert, strukturiert und in das bestehende Privatrechtssystem eingefügt. Er weist nicht nur nach, dass die Ordnungsfunktion des Tarifvertrags stark limitiert ist, sondern stellt zugleich Beziehungen zu aktuellen praktischen Rechtsproblemen her.
Die Arbeit wurde im Jahr 2019 mit dem Förderpreis "Recht-Arbeit-Zukunft" des Vereins zur Förderung arbeitsrechtlicher Forschung e.V. und dem Promotionspreis des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ausgezeichnet. Zudem wird der Autor für die Arbeit mit dem Rödl-Promotionspreis 2020 geehrt.

Summary

Die Ordnungsfunktion des Tarifvertrags gehört zu den schillerndsten Begriffen des Tarifvertragsrechts. Sie wird oft und gerne bemüht, um die Erstreckung der Regelungswirkung des Tarifvertrags über den mitgliedschaftlichen Bereich hinaus zu begründen. Aber auch nach ihrer gesetzlichen Normierung in § 1 AEntG und § 4a Abs. 1 TVG bleibt diese Tarifvertragsfunktion umstritten und in ihrem rechtlichen Gehalt unklar.
Daniel Holler nimmt sich daher der Frage nach dieser tarifvertraglichen Ordnungsfunktion an. In seiner rechtsdogmatischen Untersuchung wird die Funktion rechtlich analysiert, strukturiert und in das bestehende Privatrechtssystem eingefügt. Er weist nicht nur nach, dass die Ordnungsfunktion des Tarifvertrags stark limitiert ist, sondern stellt zugleich Beziehungen zu aktuellen praktischen Rechtsproblemen her.
Die Arbeit wurde im Jahr 2019 mit dem Förderpreis „Recht-Arbeit-Zukunft“ des Vereins zur Förderung arbeitsrechtlicher Forschung e.V. und dem Promotionspreis des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ausgezeichnet. Zudem wird der Autor für die Arbeit mit dem Rödl-Promotionspreis 2020 geehrt.

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