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In der Europäischen Gemeinschaft werden Verbraucher bei Vertragsabschlüssen mit ausländischen Anbietern geschützt, indem grundsätzlich das Recht des Verbraucherlandes anwendbar ist und davon abweichende Vereinbarungen nur zu Gunsten des Konsumenten beachtlich sind.
Die zentrale Grundnorm des Europäischen Verbraucherkollisionsrechts bildet Artikel 5 des Europäischen Schuldvertragsübereinkommens (EVÜ). Rechtspolitisch sieht sich die Bestimmung allerdings nicht zuletzt deshalb in hohem Maße Kritik ausgesetzt, weil ihr Anwendungsbereich einerseits zu eng gefasst ist und andererseits selbst innerhalb dieses Bereiches zahlreiche Auslegungsfragen zu klären sind. Die vorliegende Arbeit erörtert die Situation de lege lata und liefert Vorschläge für die künftige Ausgestaltung einer Zentralnorm für die Anknüpfung von Verbraucherverträgen. Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (sog. Rom-I-Verordnung) findet dabei bereits Berücksichtigung.
Umfangreiche Nachweise aus österreichischer sowie deutscher Judikatur und Literatur erleichtern den Zugang zur Materie und gewährleisten einen zuverlässigen Überblick über die relevanten Problemkreise. Die ausgewogene und zahlreichen Beispielen versehene Darstellung macht das Buch sowohl aus Unternehmer als auch aus Verbraucher gleichermaßen wertvoll. Zahlreiche weiterführende Hinweise auf das einschlägige Sachrecht und ein detailliertes Stichwortverzeichnis erhöhen den Nutzen für den Leser zusätzlich.
About the author
Dr. Leander D. Loacker studierte Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck und wurde 2005 mit der vorliegenden Arbeit promoviert. Der Autor ist neben seiner Tätigkeit am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Privatversicherungsrecht, Europäisches und Internationales Privatrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Mannheim auch Lehrbeauftragter an der Universität Innsbruck (Institut für Zivilrecht) sowie Lektor am Management Center Innsbruck (MCI). Darüber hinaus ist er Academic Staff Member einer internationalen Forschungsgruppe zur Vereinheitlichung des Europäischen Versicherungsvertragsrechts (sog Restatement-Group) und ständiger jur. Konsulent einer Rechtsanwaltskanzlei. Zu seinen Schwerpunkten zählen neben dem internationalen Privat- und Verfahrensrecht insbesondere das Privatversicherungs- und Bankrecht sowie Fragestellungen des allgemeinen Vertrags- und Schadenersatzrechts.