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Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz- Gesetz (TDDDG) setzt auf dem Weg zu einer weiteren Vereinheitlichung und Modernisierung im Telekommunikationsrecht neue Markpunkte. Es greift neben den Begrifflichkeiten aus DS-GVO und TKG auch auf die Neuregelungen des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) anstatt des TMG zurück und enthält vielfältige Definitionen, Regelungen und Zuständigkeiten zu digitalen Rechten. Im Berliner Kommentar TDDDG gibt Ihnen ein erfahrenes Autorenteam einen prägnanten Überblick. - Anwendungsbereiche des TDDDG wie u.a. "Over-the-Top"- Dienste (OTT), Normen zum Fernmeldegeheimnis und zur Telekommunikation sowie zum Datenschutz bei Endeinrichtungen (einschließlich der PIMS)- Konsequenzen der neuen Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) nach
26 Abs. 2 TDDDG, die seit 01.04.2025 gilt und die aufgrund ihrer Anforderungen an nutzerfreundliche und wettbewerbskonforme Verfahren die Verwaltung von Cookie-Einwilligungen erleichtern soll - Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Bundesnetzagentur und Datenschutzaufsichtsbehörden
About the author
Herausgegeben von Prof. Dr. Anne Riechert, Datenschutzexpertin und Forschungsdirektorin für KI und Digitalisierung bei iff (Institut für Finanzdienstleistungen), und Prof. Dr. Thomas Wilmer, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Informationsrecht (i2r), Hochschule Darmstadt
Bearbeitet von Marc Oliver Brock, Prof. Dr. Alexander Golland, Dr. Lutz Martin Keppeler, Prof. Dr. Behrang Raji, Prof. Dr. Anne Riechert, Dr. Andreas Sesing-Wagenpfeil, Dr. Lukas Ströbel, Jan Peter Voß, Prof. Dr. Thomas Wilmer
Summary
Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz- Gesetz (TDDDG) setzt auf dem Weg zu einer weiteren Vereinheitlichung und Modernisierung im Telekommunikationsrecht neue Markpunkte. Es greift neben den Begrifflichkeiten aus DS-GVO und TKG auch auf die Neuregelungen des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) anstatt des TMG zurück und enthält vielfältige Definitionen, Regelungen und Zuständigkeiten zu digitalen Rechten. Im Berliner Kommentar TDDDG gibt Ihnen ein erfahrenes Autorenteam einen prägnanten Überblick.
- Anwendungsbereiche des TDDDG wie u.a. „Over-the-Top“- Dienste (OTT), Normen zum Fernmeldegeheimnis und zur Telekommunikation sowie zum Datenschutz bei Endeinrichtungen (einschließlich der PIMS)
- Konsequenzen der neuen Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) nach § 26 Abs. 2 TDDDG, die seit 01.04.2025 gilt und die aufgrund ihrer Anforderungen an nutzerfreundliche und wettbewerbskonforme Verfahren die Verwaltung von Cookie-Einwilligungen erleichtern soll
- Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Bundesnetzagentur und Datenschutzaufsichtsbehörden