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Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage der internationalen Zuständigkeit von Gerichten, wobei der deutsch-türkische Rechtsverkehr im besonderen hervorgehoben ist. Das ist im Hinblick auf die hohe Anzahl der in Deutschland lebenden Ausländer türkischer Herkunft, weit über 2,5 Millionen, ferner aufgrund der insbesondere in den letzten Jahren gestiegenen Investitionen deutscher Unternehmen in der Türkei und des regen Warenaustausches zwischen beiden Ländern vom besonderem Interesse. Diese Berührungspunkte führen zwangsläufig zu Meinungsverschiedenheiten, die nicht selten vor Gericht enden. Daher wird hier die Rechtslage, unter besonderer Berücksichtigung der Rechtspraxis in beiden Ländern, dargestellt. Ferner wird versucht, die dieser Rechtslage zugrundeliegende Dogmatik zu erklären und schließlich in strittigen oder regelungsbedürftigen Fällen eine praktisch und dogmatisch richtige Lösung anzubieten. Dabei geht es nicht um die Auflistung und die Kommentierung aller Rechtsnormen, die sich auf die internationale Zuständigkeit beziehen, sondern darum, die Grundprinzipien des internationalen Zuständigkeitssystems beider Länder, sowie die im deutsch-türkischen Rechtsverkehr am häufigsten in Anspruch genommenen Gerichtsstände im Rechtsvergleich darzulegen.
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Aus dem Inhalt : International-zuständigkeitsrechtliche Probleme im deutsch-türkischen Rechtsverkehr - Das EuGVÜ oder autonome Bestimmungen.
About the author
Der Autor: Murat Atalı, geboren 1970 in Trabzon/Türkei, studierte von 1986 bis 1990 Rechtswissenschaft an der Juristischen Fakultät der Universität Ankara. Nach dem erforderlichen Praktikumsjahr für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft absolvierte er 1993 sein Magisterstuium am Institut für Sozialwissenschaften an der Universität Selçuk in Konya. Von 1994 bis 1996 arbeitete er als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Zivilprozess-, Zwangsvollstreckungs- und Konkursrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Selçuk in Konya. Vom SS 1997 bis WS 2000/2001 promovierte er an der Universität Regensburg.