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Die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit steht akuter denn je unter Druck. Mitunter pauschal formulierter Kritik kann auch deshalb wenig entgegengesetzt werden, weil es an einem tiefergehenden Verständnis theoretischer Grundlagen fehlt. Das gilt in besonderer Weise für das Wesen schiedsrichterlichen Ermessens. Diese gemeinhin als weit bezeichneten Spielräume dienen der Sicherstellung notwendiger Flexibilität als Ausdruck privater Streitbeilegung. Im Kontext völkerrechtlicher Rechtssetzung können sie gleichermaßen Unsicherheiten produzieren. Schwierigkeiten bereitet bisher die Systematisierung, auch weil es sich aufgrund der Vielfältigkeit um ein schwer fassbares Konzept handelt. Beginnend mit einer Untersuchung, was unter »Ermessen« zu verstehen ist, ausgehend von rechtsvergleichender Perspektive, widmet sich die Arbeit anhand schiedsgerichtlicher Praxis Inhalt, Grenzen und der Überprüfbarkeit des richterlichen Ermessens in der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit.
List of contents
1. Dogmatisch-theoretische GrundlagenBegriff und Bedeutung des richterlichen Ermessens - Das richterliche Ermessen in der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit - Abgrenzung anderer Rechtsfiguren und -institute - Funktion und Legitimation schiedsrichterlichen Ermessens2. Untersuchung der schiedsgerichtlichen PraxisAusübung des schiedsrichterlichen Ermessens anhand ausgewählter Fragestellungen der investitionsschiedsgerichtlichen Praxis - Bindungen und Grenzen des schiedsrichterlichen Ermessens in der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit - Überprüfbarkeit schiedsrichterlicher Ermessensentscheidungen am Beispiel des ICSID-Aufhebungsverfahrens gem. Art. 52 ICSID Konvention - Ausblick und praktische Konsequenzen3. Schlussbetrachtung und -folgerungenAnnex A: Auszüge Internationale Verträge - Annex B: Untersuchung Verwendungshäufigkeit