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Die Dissertation untersucht die Arbeitspflicht und das Recht auf Arbeit im sozialistischen Polen und nimmt Bezug auf die Rechtslage in der DDR. Im Sozialismus galt Arbeit als Recht, Pflicht und Ehrensache eines jeden Bürgers, was in den Verfassungen beider Länder verankert war. Neben Verfassungsbestimmungen analysiert die Arbeit Rechtsakte des einfachen Rechts, die strafrechtliche und administrative Sanktionen für die Nichterfüllung der Arbeitspflicht vorsahen. Die Untersuchung zeigt, dass die sozialistische Idealvorstellung von Arbeit als Lebensbedürfnis des Werktätigen und Sache der Ehre, das Ideal der nach sozialistischem Verständnis freiwillig nachgegangenen Pflicht zur Arbeit sowie des Rechts auf eine »ausbeutungsfreie« und »schöpferische« Arbeit in der Realität scheiterten. Die Arbeitspflicht sollte primär wirtschaftlichen Zielen dienen, wobei Zwang im Sozialismus als Mittel zur Erreichung von Freiheit betrachtet wurde.
List of contents
EinleitungZum Thema der Arbeit - Forschungsstand - Methodik und Leitfragen - Quellen - Thematischer und zeitlicher Rahmen der Arbeit - Aufbau1. Einführende Bemerkungen und BegriffserklärungenZwangsbegriff - Sozialistischer Freiheitsbegriff - Sozialistischer Staat - Sozialistisches Recht - Wirtschaftliche und politische Hintergründe in der Volksrepublik Polen - Das gesellschaftlich-politische System der DDR und ökonomische Rahmenbedingungen2. Arbeit im SozialismusArbeitsbegriff - Sozialistische Arbeitsmoral - Sozialistische Berufsfreiheit3. Pflicht zur Arbeit und Recht auf Arbeit auf VerfassungsebeneCharakter der VRP-Verfassung - Sozialistische Grundrechtskonzeption - Recht auf Arbeit auf Verfassungsebene - Pflicht zur Arbeit auf Verfassungsebene - Das Prinzip der »Einheit von Rechten und Pflichten«4. Pflicht zur Arbeit und Recht auf Arbeit auf GesetzesebeneWiederaufbau des Staates nach dem Zweiten Weltkrieg - Absolventenlenkung - Die Bekämpfung des sog. »sozialen Parasitismus« - Pflicht zur Arbeit in dem Dekret vom 12. Dezember 1981 über das Kriegsrecht (Kriegsrechtsdekret) - Schlussbetrachtung: Recht oder Pflicht?